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ARGE verschickte fehlerhafte Hartz IV Bescheide

Hartz IV: ARGE verschickte 2008 mehr als 1.500 fehlerhafte Bescheide

Bochum. In mehr als 1.500 Fällen hat die Bochumer ARGE im vergangenen Jahr Bescheide verschickt, die offensichtlich falsch waren. In einer Mitteilung an die Unabhängige Sozialberatung musste der Leiter der ARGE Withake einräumen, dass Widersprüche gegen Bescheide seiner Einrichtung in 423 Fällen teilweise und in 1084 Fällen sogar vollständig erfolgreich waren. Insgesamt waren damit fast die Hälfte (45 Prozent) der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich. Die Anzahl der Klagen vor dem Dortmunder Sozialgericht lag in 2008 mit 886 um 14 % höher als im Vorjahr.

Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung ist davon überzeugt, dass die Zahl der fehlerhaften Bescheide erheblich höher liegt: "Viele Menschen haben natürlich Angst vor einem Konflikt mit der ARGE, die schließlich ihre Existenz sichern soll." Es gibt sogar eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, mit der die MitarbeiterInnen der ARGE gezwungen werden, Druck auf Menschen auszuüben, die Widersprüche einlegen. Den Betroffenen soll die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden.

Zwar versichert die ARGE, es gebe ihrerseits keine Bestrebungen, den verfassungsrechtlich eingeräumten Rechtsschutz zu beschneiden. Gleichwohl will sie darüber informieren, ob ein Rechtsstreit aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint. „Dabei wird aber häufig gleich mit der Keule der sofortigen Einstellung aller Leistungen gedroht“ empört sich Norbert Hermann. „Auch haben wir in den mehr als vier Jahren unserer Arbeit immer wieder systematisches und vorsätzlich rechtsbrüchiges Verhalten seitens der ARGE erlebt. Wir fordern, dass vor Rücknahme eines Widerspruchs die Betroffenen auf die Möglichkeit einer Unabhängigen Beratung hingewiesen werden und dazu eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wird. Dabei sind wir bemüht, alle Fragen zunächst durch eine einfache Beschwerde oder sogar nur ein Telefonat zu klären, wobei ein vorläufiger Widerspruch oftmals zur Rechtsabsicherung nötig ist.“ i.A. Norbert Hermann (25.02.2009)


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