Hartz IV: Zusatzbeitrag Krankenkassen fällt weg

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Krankenkassenzusatzbeitrag: Neue Gesetzesregelungen bei Hartz IV

Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen für Hartz IV Bezieher entfällt seit Jahresbeginn 2011. Dennoch gibt es zahlreiche Probleme, wie eine Leserin uns berichtet.

Zum ersten Januar 2011 wurde mir die Zahlung des Zusatzbeitrages für meine Krankenkasse gestrichen. Dies wurde mir kurz vor Weihnachten vom Job-Center mitgeteilt. Als ich dort telefonisch anfragte, teilte man mir mit, dass dieser Beitrag jetzt direkt vom Staat an die jeweiligen Krankenkassen gezahlt würde und ich das alles im Neuen Bundesbegleitgesetz vom 09 Dezember 2010 nachlesen könnte. Dann wurde mir noch geraten bei meinem Ehemann eine Familienversicherung zu beantragen.

Mein Mann war bis zur seiner Rente bei mir familienversichert und musste dann in die Rentenpflichtversicherung wechseln. Das war 2005 und damals hat keiner, weder Jobcenter noch die Krankenkasse diese Möglichkeit für mich erwogen, da Hartz IV ja als Einkommen bewertet wurde. Nach langer erfolgloser Debatte mit der Sachbearbeiterin beim Jobcenter rief ich bei meiner Krankenkasse an. Diese teilten mir dann mit, das ich als beitragsfrei gelten würde, weil ich ja einen Rentenantrag gestellt hätte. Ob dies denn dem Jobcenter nicht bekannt wäre? Sie wollte mein Anliegen wegen der vielen Neuregelungen noch einmal mit einer Kollegin klären und mich im Neuem Jahr nochmals anrufen.

Heute bekam ich von dort die Mitteilung, dass ich ein Sonderfall wäre, weil ich während der Zeit der Rentenstellung weiterhin Hartz IV Bezüge erhielte. Ich sollte aber dem Jobcenter mitteilen, dass für mich Beitragsfreiheit bestünde. Bei meinen erneuten Anruf beim Jobcenter vor einer Stunde, übrigens wieder eine neue Sachbearbeiterin für mich, wurde mir gesagt, dass ich ab dem 1.1. bei meinem Ehemann familienversichert wäre, und erst mit Beginn meiner Rente wieder in die Pflichtversicherung komme. Wer soll da noch was verstehen und wer zahlt nun den Zusatzbetrag? Ich habe ihn ersteinmal überwiesen, weil ich wegen meiner Krankheit – ein Krankenhausaufenthalt steht bevor – auf die Leistungen angewiesen bin. So bekommt die KK 2x diesen Betrag von uns und dieses Geld fehlt dann wieder am Monatsende. Da wird eine Erhöhung des ALG II Regelsatzes, wenn überhaupt, auch nichts bringen. Ich werde jedenfalls Widerspruch einlegen und hoffen, dass über meinen Rentenantrag bald entschieden wird, damit ich endlich diesem Hartz IV Wahnsinn entkomme. (Rita Rindfleisch)

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