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Hartz IV: Zusätzliches Geld bei Allergie?

Hartz IV Härtefallregelung: Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit können möglicherweise zusätzliche Gelder beantragt werden.

Hartz IV Härtefallregelung: Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit können möglicherweise zusätzliche Gelder beantragt werden. Aus einer Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping geht hervor, dass Allergiker mit einer Lebensmittelunverträglichkeit im Hartz IV Bezug "möglicherweise" mit zusätzlichen Geldern rechnen können. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Bemessungsgrundlagen der ALG II-Regelsätze wurde vom Bundesarbeitsministerium in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine sog. "Härtefallregelung" für ALG II Bezieher erstellt. Diese Liste wurde in der Vergangenheit immer wieder überarbeitet und erneuert. Bislang taucht jedoch dieser Passus in der Liste nicht auf. Das Arbeitsministerium hält es für "möglich" Allergien mit in die Härtefall-Liste aufzunehmen. Das bedeutet noch nicht, dass Allergien tatsächlich mit aufgenommen werden.

Momentan wurde die gesetzliche Härtefallregelung zu Hartz IV von der Bundesregierung gestoppt. Im Schnellverfahren von gerade einer Woche sollte hier eine gesetzliche Neuregelung geschaffen werden. Auf Druck der Opposition wurde jedoch die Härtefallregelung zunächst gestoppt. Denn eine solch bedeutende Neuregelung für Hartz-IV Bezieher sollte nicht in den "blauen Dunst" angefertigt werden, sondern mit Bedacht auf die tatsächlichen Ansprüche und Bedürfnisse der Menschen die ALG II Leistungen beziehen. (19.03.2010)


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