Hartz IV: Wut reicht für Hausverbot

Lesedauer < 1 Minute

Urteil: Hausverbot vom Jobcenter laut Gericht gerechtfertigt, wenn Hartz IV-Bezieher wütend ist
Das Jobcenter darf ein befristetes Hausverbot gegen Hartz IV-Bezieher verhängen, sofern diese "den Hausfrieden und den Dienstablauf durch rücksichtsloses Verhalten nachhaltig stören". Das entschied das Sozialgericht (SG) Heilbronn (Aktenzeichen: S 10 AS 3793/14).

Eilantrag gegen befristetes Hausverbot abgelehnt
Im konkreten Fall hatte eine 30-jährige Hartz IV-Bezieherin im Oktober im Jobcenter des Landkreises Heilbronn verlangt, Sozialleistungen, die ihr bereits bewilligt wurden, umgehend in bar auszuzahlen. Da die Frau keinen Termin vereinbart hatte, wurde sie gebeten, im Empfangsbereich zu warten. Daraufhin wurde die 30-Jährige wütend und reagierte sehr ungehalten, so dass sich das Jobcenter-Personal dazu entschied, einen Sicherheitsmann hinzuzuziehen. Das schien die Frau noch wütender zu machen. „Was möchtest du, du Möchtegernglatzkopf?", beschimpfte sie den Sicherheitsmann.

Das Jobcenter verhängte einige Tage nach dem Vorfall ein sofort gültiges und auf zwei Monate befristetes Hausverbot gegen die Hartz IV-Bezieherin. Das wollte sich die Frau jedoch nicht bieten lassen und widersprach dem Hausverbot. Da das Verbot Präventivcharakter habe, dürfe sie damit nicht für vorangegangenes Verhalten bestraft werden, so ihre Begründung. Es handele sich zudem um eine „einmalige Taktlosigkeit“. Die 30-Jährige zog vor das SG, um per Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wiederherzustellen.

Das Gericht bestätigte jedoch das Vorgehen des Jobcenters. Zwar müsse die Behörde auch mit schwierigen Kunden zurechtkommen, jedoch habe die Hartz IV-Bezieherin durch ihr rücksichtsloses Verhalten den Dienstablauf und den Hausfrieden massiv gestört, begründete das SG seine Entscheidung. Das befristete Hausverbote habe in diesem Fall eine Warnfunktion. Die Frau könne innerhalb der zwei Monate weiterhin schriftlich und telefonisch Kontakt zu ihrem Sachbearbeiter aufnehmen. (ag)

Bild: A. R. / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...