Hartz IV: Wegen Antragsfehler vors Gericht gezerrt

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Fehlerhafte Angabe im Hartz IV-Antrag führte zur Strafanzeige wegen Betrug
Eine junge Frau hatte in ihrem Hartz IV-Antrag nicht angegeben, dass sie mit ihrem Ehemann zusammenlebt. Aus Versehen, wie sie später vor Gericht erklärte. Doch beim Datenabgleich flog das Ganze auf. Das Jobcenter forderte insgesamt 1.000 Euro von der Hartz IV-Bezieherin zurück und stellte Strafanzeige wegen Betrugs.

Falsche Angaben im Hartz IV-Antrag werden als Betrugsversuch gewertet
Auf die Frage, warum die junge Frau ihren Ehemann in dem Formular nicht als ihren Mitbewohner angegeben hat, antwortete die Hartz IV-Bezieherin, dass sie die Angabe schlichtweg übersehen habe. Sie habe ihren Mann, der nach einem längeren Gefängnisaufenthalt erst kurz zuvor entlassen worden sei, nicht absichtlich verschwiegen. Zumal sie nicht gewusst habe, dass ein Single mehr Geld vom Jobcenter erhält als eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen.

Das Jobcenter verfuhr dennoch nach seinem üblichen Prozedere in solchen Fällen: Es forderte die zu viel gezahlten Beträge – insgesamt 1.000 Euro – von der Frau zurück und zeigte sie wegen Betrugs an. Die Hartz IV-Bezieherin sollte darüber hinaus 450 Euro Strafe zahlen.

Dagegen zog die Frau vor das Schwedter Amtsgericht. Die Richterin urteilte jedoch, dass der Straftatbestand durch die falschen Angaben erfüllt sein, da sie zum Vorteil der Klägerin waren. Da sich die Frau sehr einsichtig und reumütig zeigte und sie nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügte, entschied das Gericht dennoch, ihr entgegenzukommen. Die Hartz IV-Bezieherin bekam die Auflage 100 Euro an das Kinderhilfswerk zu zahlen. Im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt. Die Frau willigte erleichtert ein.

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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