Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz-IV Verwaltungskosten stark angestiegen

Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen.

(19.05.2010) Im Bundeshaushalt 2010 sind für die vom Bund zutragenden „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) insgesamt 4,4 Milliarden Euro veranschlagt. Nicht enthalten sind darin die von den Kommunen zu tragenden Verwaltungskosten für die Erbringung der kommunalen Leistungen im Rahmen des SGB II (Hartz IV), insbesondere die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den SGB II-Gesamtverwaltungskosten wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf 12,6 Prozent festgesetzt. Legt man diesen, nicht von allen Kommunen anerkannten Finanzierungsteil zugrunde, ergeben sich für 2010 erwartete Gesamtverwaltungskosten von knapp über 5,0 Milliarden Euro.

Die Entwicklung der „Verwaltungskosten (des Bundes) für die Durchführung der "Grundsicherung für Arbeitsuchende"

Die Ausgaben für den vom Bund zu tragenden Anteil an den SGB II-Gesamtverwaltungskosten1 stiegen von 3,607 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 20062 um 16,7 Prozent (603 Millionen Euro) auf 4,210 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2009. Dies waren 210 Millionen Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2009 dafür veranschlagten 4,0 Milliarden Euro3 und 11,5 Prozent (434 Millionen Euro) mehr als im Haushaltsjahr 2008.

Rechnerisch wurden damit im Haushaltsjahr 2009 vom Bund (bezogen auf den jeweiligen jahresdurchschnittlichen Bestand) 626 Euro pro SGB II-Leistungsempfänger/in (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) bzw. 858 Euro pro Arbeitslosengeld II-Empfänger/in bzw. 1.183 Euro pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft für SGB II-Verwaltungskosten ausgegeben. Die SGB II- Gesamtverwaltungskosten (Bund und Kommunen) betrugen im Haushaltsjahr 2009 rechnerisch 716 Euro pro SGB II- Leistungsempfänger/in bzw. 981 Euro pro Arbeitslosengeld II-Empfänger/in bzw. 1.354 Euro pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft.
Im Vergleich zum ersten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II (2005) wurden vom Bund im Haushaltsjahr 2009 pro SGB II-Leistungsempfänger/in 39 Prozent mehr bzw. pro Arbeitslosengeld II-Empfänger/ in 40 Prozent mehr bzw. pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft 44 Prozent mehr für die SGB II-Verwaltungskosten aufgewendet. (Bremer Institut für
Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V.)


Lesen Sie auch:
Hartz IV Zuschüsse zum ALG Regelsatz
Hartz IV Ratgeber: Was tun bei Mietmängeln
Hartz IV: Sonderbedarf bei ALG II

Strafantrag wegen Berliner Hartz-IV Wohnregelungen Massive Einsparungen bei Hartz IV geplant?