Hartz IV: Umzug kann angeordnet werden

Hartz IV: Die Arge kann Umzüge in günstigere Wohnung anordnen

Die Arge kann Umzüge in günstigere Wohnung anordnen. Dies bestätigte jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit seinem Urteil, in dem es eine Klage eines Ehepaares, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, abgewiesen hat. (Az.: B 4 AS 27/09 R)

Das Jobcenter forderte das Ehepaar auf in eine günstigere Wohngegend in Essen um zu ziehen. Die 53-Jährige und der 59-Jährige wohnen schon seit Jahren in dem Ortsteil, in dem auch die Kinder leben. Auch haben sich über die Jahre hinweg die sozialen Bindungen in dem Ortsteil verfestigt. Doch dies stellte nach Auffassung des BSG keinen Hinderungsgrund für einen Umzug in einen günstigeren Stadtteil dar. Das Paar bezahlt für die Wohnung 545 €, nach Ansicht des Jobcenters ist aber eine Miete von 283 € angemessener. Das Jobcenter hat sich an dem Mietspiegel der Stadt Essen orientiert. Dieser Auffassung gab das BSG in seinem Urteil Recht.

Für das Ehepaar bedeutet dieses Urteil einen Verlust in vielerlei Hinsicht. Teure S-Bahnfahrten zur Aufrechterhaltung des familiären Kontaktes, sind der Frau kaum möglich, da sie aus gesundheitlichen Gründen höchstens 20 Minuten am Stück stehen oder sitzen können. Ein Kontakt zu den Kindern und Freunden in dem Stadtteil ist nun nur noch sehr eingeschränkt möglich. Dass auf das Jobcenter unter Umständen hohe Folgekosten, in Folge des Verlustes des sozialen Netzwerkes zukommen könnten, wurde vom BSG nicht berücksichtigt.

In einem ähnlichen Fall, gaben die Richter dem Kläger Recht. Das Jobcenter forderte den Hartz IV Empfänger aus München ebenfalls zum Umzug auf. Die Wohnung sollte kleiner und daher günstiger sein. Die Wohnungsgröße sei angemessen und führte der Kläger in seiner Begründung an. Das BSG gab ihm Recht. (Az.: B 4 AS 30/08 R)

Nach gängiger Rechtsprechung des BSG gilt eine Miete dann als angemessen, wenn sie sich an den ortsüblichen Mieten im unteren Preissegment orientieren. Die Wohnungsgröße muss angemessen sein, dies entscheidet im Zweifel die Arge. (21.12.2009)

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