Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Statistik-Trick im Jobcenter München

Hartz IV: Neuer Statistik-Trick im Jobcenter München

24.01.2012

Dem Stadtrat der Linken in München liegt eine neue Arbeitsvermittlung-Info (AV- Info 02/2012) des Jobcenters in München vor. Laut der internen Weisung wird der Begriff „Integration“ in ein reguläres Arbeitsverhältnis durch das Jobcenter München bei Hartz IV Beziehern neu definiert. So soll künftig jede „sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit“, also auch Beschäftigungsverhältnisse die nur einen einzigen Tag andauern, als „Integration in Arbeitsmarkt“ gelten.

Der Teamleiter für Steuerungen beim Jobcenter München teilte den Sachbearbeitern der Behörde laut einer Mitteilung der Linken mit: „Deshalb sind künftig auch die Vermittlungen, die durch "Sofortvermittlung Großmarkt" erfolgen durch die Integrationsfachkräfte (Abmeldeverantwortliche) in VerBIS/Lebenslauf zu buchen.“ Damit stehen die Arbeitsanweisungen des Jobcenters München im völligen Widerspruch zu der städtischen Beschäftigungspolitik. Es kann nicht nachvollzogen werden, „warum es sich bei den Jobs auf dem Großmarkt, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelt“ kritisiert die Linkspartei in einem Anschreiben. Denn die vermittelten Jobs sind nur kurzweilig und fallen unter die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro. Somit dürften diese überhaupt nicht als „Integration in den Arbeitsmarkt“ gelten.

„Die neue Definition der „Integration“ ist nichts weiter als eine Schönfärberei der Integrationszahlen, die Bedürfnisse der Menschen werden dabei völlig außer Acht gelassen. Es geht dem Jobcenter München nicht um eine nachhaltige Beschäftigung, sondern nur um eine geschönte oder besser gesagt gefälschte Statistik“ so die Kritik. Es sei daher auch nicht hinnehmbar, „dass die Beschäftigten des Jobcenters durch diese Arbeitsanweisung dazu genötigt werden, die eigentlichen Ziele ihres Jobs zu missachten“. (sb)


Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Hartz IV-Erhöhung bedeutet Kaufkraftverlust Hartz IV Aufstockung zur Lohnminderung