Hartz IV-Sanktionen in Sachsen stark gestiegen

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Sachsens Jobcenter verhängen immer mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher

18.09.2014

In Sachen ist die Zahl der Sanktionen deutlich gestiegen. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im vergangenen Jahr 71.586 Strafen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt. 2007 waren es noch mit 48.117 Fällen noch weitaus weniger. Und auch in diesem Jahr wurden bereits mehr Sanktionen ausgesprochen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Linke-Politikerin Sabine Zimmermann sprach gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ von einem Beleg dafür, dass „die Daumenschrauben immer weiter angezogen werden“.

Sanktionen können eine bis zu 100-prozentige Leistungskürzung beinhalten
„Anstatt die arbeitslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten immer mehr unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können“, so Zimmermann weiter. Den Betroffenen mangele es nicht etwa an Motivation, sondern an Arbeitsstellen.

Von Januar bis Mai diesen Jahres wurden bereits 30.608 Sanktionen verhängt und damit 1.440 mehr als im gleichen Zeitraum 2013. Meist sind Meldeversäumnisse Grund für Sanktionen. Aber auch die Weigerung eine nach Ansicht Bundesagentur für Arbeit (BA) zumutbare Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme teilzunehmen, wird mit einer Leistungskürzung bestraft. Die Jobcenter dürfen dabei den Hartz IV-Regelsatz sogar vollständig einbehalten, sofern ein mehrmaliger Pflichtverstoß vorliegt. Bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten können zudem die Miet- und Heizkosten gestrichen werden, so dass ihnen im schlimmsten Fall der Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit droht.

Jüngst verkündete das von Andrea Nahles (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium, dass insbesondere die harten Sonderregelungen für Hartz IV-Bezieher unter 25 Jahre zukünftig gestrichen und die Sanktionen an die der älteren Leistungsberechtigten angepasst werden. Darüber hinaus soll das Sanktionsrecht insgesamt vereinfacht werden. Der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé betont jedoch, dass mit dieser „Vereinfachung“ lediglich „die offen verfassungswidrigen Zustände im Sanktionsrecht beseitigt“ werden. Von einer tatsächlichen „Entschärfung“ der Sanktionen kann deshalb kaum die Rede sein. (ag)

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