Hartz IV-Sanktionen: Geschäft mit dem Elend

Lesedauer < 1 Minute

Hartz-IV-Sanktionen – Verordnetes Elend als Milliardengeschäft
Unter dem Motto „Fördern und Fordern“ bedeutet das Fordern von Hartz-IV-Betroffenen vor allem Strafen. Kleinste Regelverstöße werden mit finanziellen Kürzungen am wenigen geahndet, das die Ärmsten der Gesellschaft zum Leben haben.

Hartz IV soll das Existenzminimum garantieren – die Kürzungen drücken die Betroffenen noch darunter. Die Menschenrechtsverletzung der Sanktionen ist zugleich ein Riesengeschäft, denn die Bundesagentur für Arbeit (BA) sparte so seit 2007 insgesamt 1,7 Milliarden Euro ein.

2015 litten 132.000 Hartz-IV-Abhängige unter diesen Sanktionen – davon waren 74.000 erwerbslos, die übrigen stockten auf. Am schlimmsten traf es junge Hartz-IV-Geschädigte unter 25 Jahren. 31.600 von ihnen bekamen 125 weniger als das für Hartz IV definierte Existenzminimum.

7000 der Betroffenen wurden auf Null gesetzt – in der Behördensprache heißt das Vollsanktion, in der Regel für drei Monate. Typische Verstöße gegen die Auflagen waren „zu einem Termin nicht erschienen,“ oder „Jobangebote ohne Annahme von Gründen abgelehnt“.

Insgesamt wurden gegen 413.000 Hartz-IV-Abhängige 2015 rund 980.000 Strafen verhängt. Bei drei von vier Sanktionen ging es um versäumte Termine.

Das Sozialgericht Gotha schrieb ,vor fast genau einem Jahr, eine Vorlage für das Bundesverfassungsgericht, in der sie die verhängten Sanktionen wertete als: Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Freizügigkeit und freie Berufswahl.

Zumindest, bis sich das Verfassungsgericht mit der Vorlage beschäftigt, werden weiterhin Bedürftige in Hunger und Elend getrieben, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, einen Termin nicht wahrnahmen – an den Strafen für die Ärmsten bereichert sich die Behörde. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: stockWERK – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...