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Hartz IV: Rückwirkende Bildungspaket-Leistungen

Rückwirkende Bildungspaket Leistungen

Hartz IV: Rückwirkende Bildungspaket-Anträge nur bis zum 30. April möglich

06.04.2011

Rückwirkende Hartz IV Leistungen des Bildungspaketes (Teilhabe) können nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur bis zum 30. April 2011 gestellt werden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert die BA auf, dass Sozial- und Wohnungsämter umgehend alle betroffenen Familien in Deutschland informiert.

Seit einigen Tagen können offiziell die ersten Anträge mit Antragsformularen zum Bildungspaket gestellt werden. Betroffen von den Neuregelungen sind rund 2,5 Millionen Kinder aus Hartz IV, Wohngeld und Geringverdienerhaushalten. Bildungspaket-Anträge können aber auch rückwirkend gestellt werden. Diesen gelten zurückliegend bis zum ersten Januar 2011. Kaum ein Jobcenter oder Behörde macht auf dieses Anrecht aufmerksam. Anscheinend will man so Geld sparen. Zudem wurde für die rückwirkende Antragsstellung eine kurze Frist gesetzt. Nur bis zum 30. April 2011 können rückwirkende Anträge gestellt werden. Danach erlischt der Anspruch. Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland zeigt sich empört: „Wir fordern die Bundesagentur, die Sozialämter und Wohnungsämter auf, die betroffenen Eltern sofort zu informieren, dass diese Leistungen umgehend beantragt werden müssen. Besser wäre es allerdings, wenn die völlig unzureichenden Gelder ausgezahlt werden. Wir wissen, dass die meisten betroffenen Eltern keine Kenntnis darüber haben, dass sie einen Antrag für die Kinder stellen müssen bzw. ihre Kinder überhaupt leistungsberechtigt sind. “ Einen rückwirkender Antrag kann auch formlos gestellt werden. Entsprechende Informationen können Sie hierzu in diesem Artikel finden. (sb)


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