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Hartz IV-Regelsätze vorm Bundesverfassungsgericht

Hartz IV-Regelsätze vor dem Bundesverfassungsgericht. Bochumer Anwalt vertritt klagende Familie

Spannend wird es am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe: unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof wird ein mehrheitlich SPD-orientierter Senat in die Verhandlungen über die Regelsätze bei Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und in der Sozialhilfe eintreten. Eine Entscheidung wird für das Frühjahr erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat schnell reagiert: Erst am 27. Januar 2009 hat das Bundessozialgericht verkündet, die Ermittlung der Kinderregelsätze in Hartz IV-Familien sei willkürlich und damit verfassungswidrig. Drei Monate zuvor hat das Hessische Landessozialgericht einen ähnlichen Beschluss gefasst, die Überprüfung durch das BVerfG allerdings auch auf die Regelsätze für Erwachsene ausgedehnt.

Gerade wurde noch die Bundestagswahl abgewartet, aber die Koalitionsverhandlungen sind noch voll im Gange. Zwar geben die dort Agierenden in dieser Hinsicht das Bild der „drei Affen“ ab (nichts sehen, hören, sagen), aber nicht nur der (zukünftige) Finanzminister schaut besorgt nach Karlsruhe: hat doch bereits 1998 das Bundesverfassungsgericht den Steuerfreibetrag und damit das Kindergeld an das sozialrechtliche Existenzminimum gekoppelt. Besonders delikat: diese Entscheidung fiel damals unter Vorsitz des wegen seiner Familien- und Steuerpolitik umstrittenen Paul Kirchhof, Vorgänger in der Familiendynastie und Bruder des jetzigen Vorsitzenden Ferdinand Kirchhof.

Und was tun die „drei Affen“ in Berlin?
Sie hoffen, dass sich die Linie durchsetzen wird, dass der Staat die Höhe des Existenzminimums ermitteln kann wie es ihm passt und auch die Festlegung der Höhe ihm allein belassen bleibt, so lange es über dem „physischen Existenzminimum“ liegt. Eine „soziokulturelle Teilhabe“ ist verfassungsrechtlich schließlich nicht geboten. Denn „Allein Verhungern lassen ist verboten“.

Die Klage wird geführt u.a. von einer Familie aus Dortmund, die von dem als „Hartz IV-Anwalt“ bekannten Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher vertreten wird. Reucher erhält Unterstützung durch einen Kollegen seiner Bürogemeinschaft, Rechtsanwalt Steffen Bundrück. (PM, Sozialberatung Bochum 20.10.2009)

Bundesverfassungsgericht: Reicht der Hartz-IV aus? Eklat vor der Hartz IV- Regelsatz Verhandlung