Hartz IV Reform vorerst gescheitert

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Hartz IV Reform vorerst gescheitert.

(18.12.2010) Viele jubeln jetzt, dass die von der schwarz-gelben Koalition geplante Hartz IV "Unreform" vorerst gescheitert ist, weil sie im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat. Ausschlaggebend für eine Zustimmung dürfte am Ende die SPD mit ihren Forderungen nach einem Mindestlohn, Verbesserungen beim Bildungspaket und der Transparenz der Berechnung der Regelsatzhöhe sein. Viele Sozialverbände fordern ebenfalls mehr Transparenz und höhere Regelsätze.

Absehbar dürfte dabei jetzt schon sein, dass der Regelsatz, wenn überhaupt, nur wieder unzureichend erhöht wird, denn die SPD, die ja die Hartz IV Partei schlechthin ist, wird kein Interesse an einem bedarfsdeckenden Regelsatz haben.

Keine Partei und kein Sozialverband fordert die weitaus schlimmeren Regelungen aus dem Gesetz zu streichen. Das Geld ist das eine, aber der sich verschärfende Druck auf Arbeitslose und die weitere Entrechtung, ist die andere Seite. Und die dürfte zumindest ebenso schlimm für die Betroffenen sein, wie das fehlende Geld, wenn nicht sogar schlimmer. Der ständige Druck und die Angst einer Sanktion lassen nicht wenige Menschen in diesem System krank werden. Psychische Erkrankungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden sind keine Seltenheit. Spricht man mit Psychologen und Psychiatern, bestätigen diese eine rapide Zunahme dieser Erkrankungen. Einen nicht unwesentlichen Anteil dürften dabei die Hartz IV Bezieher einnehmen. Dies ist ebenfalls aus der Beratungspraxis von Hartz IV Beziehern zu bestätigen.

Ohne Not sollen hier die Daumenschrauben noch mehr angezogen werden. So zum Beispiel ist keine zwingende schriftliche Belehrung für die Sanktionierung mehr erforderlich. Kann der Arbeitsvermittler vermuten, dass man die Rechtsfolgen kannte, ist eine Sanktion rechtens. Dies dürfte der Willkür weiter Tür und Tor öffnen. So sind viele kleine Verschlimmerungen versteckt, die am Ende die Betroffenen noch weiter in die Verzweiflung treiben werden. Auch soll die Frist von 4 Jahren Rückwirkung für Überprüfungsanträge auf ein Jahr verkürzt werden, was eine deutliche rechtliche Schlechterstellung für die Betroffenen bedeutet.

Deshalb sollten neben den Forderungen für einen bedarfsdeckenden Regelsatz auch die Forderungen nicht fehlen, die die Bestrafung abschaffen, oder zumindest in der jetzigen Situation nicht noch verschärfen, um den Betroffenen die Angst zu nehmen. Dies gehört selbstverständlich ebenfalls zu einem menschenwürdigen Leben dazu. Zu befürchten bleibt aber, bei den vielen Hartz IV Parteien, etwas ganz anderes. (A. Pianski, Gegenwind e. V.)

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