Hartz IV: Rechtsanspruch für Kinder auf Teilhabe?

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Paritätischer Gesamtverband legt Konzept zur Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes vor

04.06.2014

Anlässlich des derzeit in Berlin stattfindenden 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages legte der Paritätische Gesamtverband ein alternatives Konzept zum Bildungspaket vor. Demnach sollen Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf alle Angebote der Jugendarbeit erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket komme aufgrund hoher bürokratischer Hürden nicht bei den Kindern an, so der Verband.

Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei Kindern und Jugendlichen wegen bürokratischer Hürden nicht an
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein bürokratischer Murks, der an der Lebensrealität Heranwachsender ebenso vorbeigeht wie an den Strukturen vor Ort. Besonders die Musik- und Sportgutscheine haben sich als Luftnummer entpuppt und laufen vor Ort vielfach ins Leere“, zitiert das Magazin „Fokus“ den Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Das Bildungspaket in die Grundsicherung bzw. Sozialhilfe zu integrieren sei ein Fehler gewesen. „Junge Menschen sind keine kleine Arbeitslosen. Jugendhilfe gehört ins Jugendamt und nicht ins Jobcenter“, betonte Schneider.

Das Paritätische Gesamtverband hat deshalb ein eigenes Konzept mit dem Namen „Kinder verdienen mehr: Kinder- und Jugendarbeit für alle!“ erarbeitet. Demnach soll das Bildungs- und Teilhabepaket abgeschafft und stattdessen ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert werden. Es soll zudem gewährleistet sein, dass Kinder im Hartz IV-Bezug oder in einkommensschwachen Haushalten an allen Maßnahmen kostenfrei teilnehmen können. Jedes Kind müsse die individuell beste Förderung erhalten, so Schneider. Dafür sei ein „radikaler Neustart in den Förderleistungen“ notwendig. (ag)

Bild: Lupo / pixelio.de

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