Hartz IV: Preistreiberei der Berliner Sparkassen

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Rot-Roter Senat will Sparkassen-Preiserhöhung für Guthaben-Konten überprüfen

10.08.2011

Wie bereits berichtet, plant die Berliner Sparkasse eine Preiserhöhung der sogenannten Guthaben-Konten. Besonders betroffen von dieser Erhöhung sind Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Denn von vielen Betroffenen können solche Konten können nicht überzogen werden und es stehen auch nur eingeschränkte Nutzungsrechte zur Verfügung. Verbraucherschützer kritisieren diese unverhältnismäßige Preistreiberei und vermuten, dass vor allem finanziell schlechter gestellte Menschen abgewimmelt werden sollen. Ab 1. Oktober 2011 sollen betroffene Kunden 8 Euro pro Monat und Konto zahlen. Das ist eine Preiserhöhung von satten 4,50 Euro. „Normale Girokonten“ sind nicht von der Preisanhebung betroffen.

Die minimale Hartz IV Erhöhung von 5 Euro wäre damit schon wieder aufgebraucht. Die Sparkasse begründet die Preiserhöhung mit einem „erhöhten Aufwand“, um die Konten zu betreuen. Verbraucherschützer des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sehen das anders. Im Gegenteil: Die Guthaben-Konten verursachen kaum Mehrarbeit, weil diese sowieso nicht überzogen werden können. Aber genau das scheint der Grund zu sein. Denn durch Zinsen für Überziehungskredite verdienen die Sparkassen. Die Konten erlauben keinen Dispositionskredit und können trotz einem negativen Schufa-Eintrag eröffnet werden.

Verwerflich ist die Erhöhung der Guthaben-Konten auch deshalb, weil sich alle Banken und Sparkassen zur Einführung des „Kontos für Jedermann“ seit dem Jahre 1995 verpflichtet haben. Immer wieder wimmeln aber Banken Neukunden-Anfragen ab und verweisen stattdessen auf andere Geldinstitute. Seit dem müssen sich die Schlichtungsstellen der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Geldinstitute immer wieder mit Beschwerden auseinandersetzen, weil Kontoeröffnungen verwehrt wurden oder bestehende Konto gekündigt wurden. Jede fünfte Beschwerde ergeht aufgrund einer solchen Weigerung der Banken.

Nun hat sich auch der rot-rote Senat in die Angelegenheit eingeschaltet. Auf Anfrage versicherte man, dass man die Preisanhebung überprüfen wolle. So sagte Birgit Monteiro (SPD): "Diese drastische Erhöhung ist unzumutbar für Hartz-IV-Empfänger". Der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) sagte, die Sparkassen haben schließlich einen öffentlichen Auftrag, den sie erfüllen müssen. „Wir werden als Sparkassenaufsicht überprüfen, ob die Sparkasse ihrem Auftrag gerecht wird oder ob dieser Auftrag durch die drastische Erhöhung der Kontoführungsgebühren im aktuellen Fall konterkariert wird", so Wolf. Das ist auch bitter nötig, ansonsten kommt der rote-rote Senat in den Verruf, ihren sozialen Anstrich nur theoretisch zu propagieren. "Wir fordern die Senat auf, die Berliner Sparkassen anzuweisen, das Konto für alle Sozialleistungs-Bezieher kostenfrei zu gestalten", sagte Sebastian Bertram von der "gegen-hartz.de Redaktion". Schließlich sitze der Senat in der Sparkassenaufsicht.

Durch zahlreiche Leserbriefe haben wir erfahren, dass auch in anderen Städten zum Teil hohe Kontoführungsgebühren von Hartz IV Beziehern verlangt werden. So verlangen die hessischen Sparkassen derzeit eine Kontoführungsgebühr von sechs Euro. Die Einführung eines Pfändungsschutzkonto (P-Konto) soll sogar nach unbestätigten Angaben horrende 12 Euro pro Monat kosten. (sb)

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Nils Fabisch / pixelio.de

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