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Hartz IV: Nur eine Stunde warmes Wasser am Tag?

ALG II Empfängerin sollte nur eine Stunde pro Tag warmes Wasser bewilligt werden

Erfolgreich hat sich eine Frau, die von Hartz IV betroffen ist, gegen die Arge Lankreis Kaiserslautern zu Wehr gesetzt. Gerade einmal eine Stunde warmes Wasser am Tag sollte der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollte die Betroffene nur 1,5 Stunden am Tag die Heizung anstellen. Die Frau beheizt ihre Wohnung und das Warmwasser mit Gas, das sie aus externen Gasflaschen bezieht. Die Arge wollte der ALG II Empfängerin aus dem Lankreis Kaiserslautern entsprechend der Berechnung nur so viele Gasflaschen bewilligen.

Willkürlich wurde entgegen der SGB II Rechtssprechung vom zuständigen Sachbearbeiter entschieden, doch die Betroffene setzte sich vor dem Sozialgericht erfolgreich zur Wehr. So urteilte das Sozialgericht Speyer (Aktenzeichen: S 6 AS 44/09): "Die Beklagte verpflichtet sich, nach Vorlage der Jahresverbrachsabrechnung und den genannten Unterlagen der Klägerin (Jahresliste Verbrauch) der Klägerin über die tatsächlichen strombezogenen Heizkosten bezüglich einer weiteren Kostenübernahme (Nachzahlung) zu entscheiden."..."Die Beklagte wird zukünftig auf der Grundlage des Angebots Kling Kosten für die Bevorratung mit 10 Flaschen Gas inklusive Anlieferung übernehmen."

Die Frage stellt sich erneut, warum in vielen Fällen Sachbearbeiter skandalöse und unmenschliche Bescheide ausstellen. In den meisten Fällen ist eine Klage vor dem Sozialgericht unvermeidbar. Jede zweite Klage vor den Sozialgerichten wird derzeit zu Gunsten des Klägers entschieden. (10.06.2009)


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