Hartz IV: Neue anrechnungsfreie Ferienjobs

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Schüler können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzu verdienen, ohne das dieser Betrag an den Arbeitslosengeld II Regelsatz angerechnet werden.

(28.06.2010) Bislang waren Schüler in sog. Hartz IV Familien bei Ferienjobs immer benachtteiligt. Das Geld, was sie während der Ferienzeit verdienten, wurde ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen an den ALG II Regelsatz angerechnet. Ab ersten Juni 2010 können Schüler bis zu 1200 Euro anrechnungsfrei hinzu verdienen, ohne das es dabei zu Abzügen kommt. Es bestehen aber weitere besondere gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen.

Durch eine Weisung des Bundesarbeitsministeriums bei der Anrechnung des Einkommens von Schülern auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII wurde ein Absatz in den Weisungen erweitert. Ab diesen Monat (Juni 2010) können Schüler in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften 1200 Euro pro Kalenderjahr hinzu verdienen. Allerdings darf das Geld nur innerhalb der Sommerferien und innerhalb von höchstens vier Wochen verdient worden sein. In Anspruch nehmen können Schüler die eine allgemeinbildenden Schule oder eine Berufsschule besuchen. Allerdings dürfen die Schüler nicht das 25 Lebensjahr überschritten haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Hinzuverdienst muss zudem bei der zuständigen Arge angegeben werden. (sb)

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