Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Monatsanfangsproblem beim P-Konto

Das Monatsanfangsproblem beim Pfändungsschutzkonto. Musterwiderspruch gegen unberechtigte Pfändung der Hartz IV Leistungen.

(25.08.2010) Zahlreiche Betroffene haben sich bei uns gemeldet und von dem sogenannten Monatsanfangsproblem beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) berichtet. Sozialleistungen (beispielsiweise Hartz IV Leistungen, Sozialhilfe oder Rente) werden oftmals zum Monatsende für den darauf folgenden Monat von den Leistungsträgern überwiesen. Daraus folgt, dass der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt ist, bereits als "verbraucht" angesehen wird.

Viele verschuldete Haushalte erlebten eine unfassbare Situation, die Gläubiger konnten die Sozialleistungen einfach weg pfänden und die Schuldner hatten das Nachsehen. Damit standen viele Menschen vor der Situation ohne finanzielle Mittel dazustehen.

Doch die Betroffenen müssen sich das nicht gefallen lassen. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO. Die Schuldner- und Insolvenzberatung sieht außerdem die Notwendigkeit, allen von einer Kontopfändung Betroffenen zu einem Antrag auf Erneuerung des Moratoriums gemäß § 835 Abs. 3 ZPO zu raten. Eine entsprechende Formulierungshilfe veröffentlichen wir hier ebenfalls. Einen entsprechenden Musterantrag können Sie sich hier herunter laden. (sb)


Lesen Sie auch:
Pfändungssicheres Konto (P-Konto)
Hartz IV: Musterwiderspruch Selbständige Juli 2010
Pfändungsschutz für überschuldete Haushalte
Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

FDP: Hartz IV an Preise koppeln Zündstoff um Hartz IV-Regelsätze