Hartz IV: Monatsanfangsproblem beim P-Konto

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Das Monatsanfangsproblem beim Pfändungsschutzkonto. Musterwiderspruch gegen unberechtigte Pfändung der Hartz IV Leistungen.

(25.08.2010) Zahlreiche Betroffene haben sich bei uns gemeldet und von dem sogenannten Monatsanfangsproblem beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) berichtet. Sozialleistungen (beispielsiweise Hartz IV Leistungen, Sozialhilfe oder Rente) werden oftmals zum Monatsende für den darauf folgenden Monat von den Leistungsträgern überwiesen. Daraus folgt, dass der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt ist, bereits als "verbraucht" angesehen wird.

Viele verschuldete Haushalte erlebten eine unfassbare Situation, die Gläubiger konnten die Sozialleistungen einfach weg pfänden und die Schuldner hatten das Nachsehen. Damit standen viele Menschen vor der Situation ohne finanzielle Mittel dazustehen.

Doch die Betroffenen müssen sich das nicht gefallen lassen. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO. Die Schuldner- und Insolvenzberatung sieht außerdem die Notwendigkeit, allen von einer Kontopfändung Betroffenen zu einem Antrag auf Erneuerung des Moratoriums gemäß § 835 Abs. 3 ZPO zu raten. Eine entsprechende Formulierungshilfe veröffentlichen wir hier ebenfalls. Einen entsprechenden Musterantrag können Sie sich hier herunter laden. (sb)

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