Hartz IV: Mogelpackung der Leistungen für Bildung

Hartz IV: Leyen’s Mogelpackung der Leistungen für Bildung und Teilhabe – oder wie Kinder von ALG II-Beziehern veralbert werden.

Kinder, die selbst Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, sollen ab 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Damit sollen zusätzlich Kosten für eintägige Schulausflüge (mit 3 Euro pro Monat), für Lernförderung, die (über einen Euro hinausgehenden) Kosten der schulischen Mittagsverpflegung, sowie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder vergleichbare Angebote finanziert werden.

Die vorgenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen aber lediglich als Gutschein erbracht und vom jeweiligen Anbieter mit dem SGB II-Leistungsträger direkt abgerechnet werden. ABER: dazu muss der Anbieter vorher zwingend mit dem SGB II-Leistungsträger einen Vertrag schließen!

Und der SGB II-Leistungsträger darf nach Gutdünken entscheiden, mit wem er einen solchen Vertrag eingeht und mit wem nicht.
Schließt also z.B. der Anbieter der schulischen Mittagsversorgung keinen solchen Vertrag, z.B. weil er die durch den erhöhten Verwaltungsaufwand entstehenden Kosten nicht tragen will, oder verweigert der SGB II-Leistungsträger dem Anbieter einen solchen Vertrag, können die anspruchsberechtigten Schüler dieser Schule den ihnen zustehenden Mehraufwand für die Mittagsversorgung nicht abrechnen und somit nicht in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt für die anderen o.g. Leistungen.

Es steht somit reell zu befürchten, dass die meisten Kinder, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, diese nicht in Anspruch nehmen können, weil der dafür erforderliche Vertrag zwischen Anbieter und SGB II-Leistungsträger fehlt. (fm, 27.09.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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