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Hartz IV: Miete soll direkt an Vermieter gehen

Die Koalition plant die Miete für Hartz IV Bezieher durch die zuständigen Träger direkt an die Vermieter auszuzahlen. Die Folge: Eine weitere Bevormundung für ALG II Bezieher/innen.

Hartz IV: Künftige Bundesregierung plant die Miete direkt an den Vermieter auszuzahlen

Berlin. Die CDU/CSU plant eine weitreichende Änderung im Mietrecht. Im Zuge dessen sollen die Mietzahlungen von Hartz IV Beziehern direkt von den Jobcentern an die Vermieter ausgezahlt werden. In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP habe man sich auf diese Änderungen bereits geeinigt, so Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der "Berliner Zeitung".

Am Rande der geplanten Mietrechtsreform, die eine Neuregelung der Kündigungsfristen bei Wohnraummietverträgen vorsieht, ist auch eine Änderung der Auszahlungspraxis für die Kosten der Unterkunft (KDU) geplant. Bislang wurde die Miete von den Ämtern zunächst an die ALG II Leistungsempfänger ausgezahlt. Vom ALG II Bezieher wurde dann die Miete an den Vermieter überwiesen. Wurde die Miete vom Sozialleistungsbezieher nicht überwiesen, so ist es gängige Praxis der zuständigen Träger, die Miete dann an den Vermieter direkt zu überweisen. Warum dann also eine solche weitreichende Änderung einführen?

Nun gehen die Herren und Damen der Koalitionäre anscheinend davon aus, Erwerbslose wären nicht in der Lage, die Miete fristgerecht zu überweisen. Nach Angaben der künftigen Bundesregierung wolle man mit dieser Neuregelung verhindern, dass das Geld "zweckentfremdet" wird. Das Ergebnis wird jedoch eine weitere Stigmatisierung von Erwerbslosen sein. Es fördert die weitere Bevormundung der Betroffenen. Plädiert die FDP ansonsten für eine individuelle Gestaltung ohne staatliche Bevormundung, gilt dieses Lippenbekenntnis allerdings nicht für Menschen, die von Hartz IV betroffen sind. (14.10.2009)


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