Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Wohnung Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Mehraufwand bei Diabetes?

Mehraufwand bei Diabetes bei Bezug von ALG II?

Bei vielen Hartz IV Leistungsempfängern dürfte im neuen ALG II- Bescheid der so genannte "Mehraufwand" weggekürzt worden sein. Dies gilt bei Erkankungen wie Diabetes mellitus (Typ I und II), Hyperlipidämie, Hyperurikämie und Hypertonie. Grundlage für die Streichung ist ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22 Januar 2009 (L 8 SO 32/07). Darin wurde entschieden, dass es für aufgeführte Krankheiten keiner speziellen Kostformen bedürfe, vielmehr genüge nach medizinisch- ernährungswissenschaftlichem Kenntnisstand eine in den "Empfehlungen des Deutschen Vereins" näher beschriebene Vollkost. Bei "preisbewusster Einkaufsweise" sei eine Vollkost mit einem Aufwand zu finanzieren, der von dem ALG II Regelsatz gedeckt ist. Und das Gericht ist der Auffassung, dass bei preisbewusster Einkaufsweise eine solche Vollkost mit einem Aufwand zu finanzieren sei, der von dem Regelsatz gedeckt ist.

Ein Problem besteht aus unserer Sicht in jedem Fall bei Betroffenen, die sich seit Jahren an eine andere Kost gewöhnt haben. Diese sollten in jedem Fall einen Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid einlegen. Wichtig wäre weiter, sich vom Arzt gutachterlich bescheinigen zu lassen, dass eine Ernährungsumstellung nicht sinnvoll ist bzw. nicht möglich erscheint. Zwecks eines Widerspruches wenden Sie sich bitte an eine Erwerbslosen Beratungsstelle oder an unser Forum. (18.05.2009)

Hartz IV: Kosten der Unterkunft in der Übersicht Zahl der offenen Stellen deutlich zurückgegangen