Hartz IV: Linke strebt Normenkontrollklage an

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Die Bundestagsfraktion der Linken plant weiterhin die Beantragungen einer Normenkontrollklage gegen den verabschiedeten Hartz IV-Kompromiss

30.03.2011

Nachdem wir gestern darüber berichteten, dass die Linke anscheinend keine Normenkontrollklage gegen den von Union, FDP und SPD getragenen "Hartz IV-Kompromiss" anstrebt, hat sich heute das Büro der sozialpolitischen Sprecherin und Bundestagsabgeordneten Katja Kipping gemeldet. In einem Anschreiben an die Redaktion heißt es, die Fraktion DIE LINKE will weiterhin eine Normenkontrollklage im Bundestag anstreben. Bereits Ende 2010 hatte man die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich ihrer Mitwirkung angefragt. Bislang habe diese Anfrage zu keiner Rückmeldung geführt. Daher könne die Linke "nicht von einem Antrag auf Normenkontrollklage an das Bundesverfassungsgericht Abstand nehmen, denn sie kann gar keinen Antrag stellen."

Eine solche Klageeinreichung können nur 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages unternehmen. Über diese Anzahl von Abgeordneten verfügt die Fraktion DIE LINKE im Deutsche Bundestag nicht. Sie ist somit auf die Zustimmung der gesamten Grünen-Fraktion angewiesen. Zusätzlich müssten noch mindestens 12 Abgeordnete der SPD ihr Einverständnis geben.

Hier die Möglichkeiten der Normenkontrollklagen: "Bei der abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einen Antrag gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht stellen."

Man bleibe aber weiterhin am Ball, wie man versichert. "DIE LINKE wird alles versuchen, eine ausreichende Anzahl an Abgeordneten zu finden, wobei die Aussicht bei SPD-Abgeordneten sehr gering ist." Denn die SPD hatte dem novellierten Hartz-IV-Gesetz im Bundestag zugestimmt. Dennoch wolle man versuchen einen "politischen Druck" aufbauen, um die restlichen Oppositionsparteien zur Klageerhebung aufzufordern. Die SPD hatte zwar dem Hartz IV Kompromiss nach langen Verhandlungen zugestimmt, aber im Nachhinein in den Medien verlautbaren lassen, man habe "verfassungsrechtliche Bedenken" vor allem bei der Berechnung der Hartz IV Regelsätze. Die Grünen hatten bereits im Vorfeld aus Protest die Verhandlungen verlassen. Auch hier äußerten Spitzenpolitiker der Partei, die Hartz IV Neuregelungen verstoßen "in einigen Punkten gegen die bundesdeutsche Verfassung". Fraglich bleibt, warum sich SPD und Grüne gegen eine Klageeinreichung sträuben. Statt auf die Grundsätze der Verfassung zu pochen, zieht man es anscheinend vor, sich weiterhin von den Linken zu distanzieren. Die Linke hofft nun auf die Unterstützung sozialer Bewegungen, Gewerkschaften und Sozialverbände, um Grüne und SPD doch noch zur Verfassungsklage zu bewegen. (sb)

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Bild: Katja Kipping, Bundestagsfraktion der Linken

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