Hartz IV Kürzung wegen Geburt des Kindes

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Werdendem Vater wurden Hartz IV Leistungen wegen Notkaiserschnitt seiner Frau gestrichen

08.04.2014

Ein Erwerbsloser aus Bochum bekam ein ganz besonders Geschenk anlässlich der Geburt seiner Tochter. Die Arbeitsagentur kürzte die Leistungen des jungen Mannes, da er aufgrund des Notkaiserschnitts seiner Frau nicht zu einem Termin bei der Behörde erschien. Über den Fall berichtete die Online-Ausgabe der „Westdeutschen Allgemeine“ (WAZ).

Wegen Notkaiserschnitt Termin bei Arbeitsagentur verpasst
Ein kurz zuvor erwerbslos gewordener Bochumer erhielt einen Anruf seiner schwangeren Frau aus dem Krankenhaus. Sie teilte ihm mit, dass er schnell in die Klinik kommen müsse, weil ihre Fruchtblase geplatzt sei und das Kind jetzt mit einem Notkaiserschnitt auf Welt geholt werde. Der Werdende Vater machte sich daraufhin umgehend auf den Weg ins Krankenhaus. Zuvor rief aber aber noch bei der Arbeitsagentur an, um einen Termin, den er am selben Tag hätte wahrnehmen müssen, aufgrund der Geburt abzusagen. Er erreichte aber nur das Servicecenter. Dort hinterließ der Erwerbslose eine Nachricht für seinen Sachbearbeiter.

Offenbar kam diese Nachricht aber mit deutlicher Verspätung beim Sachbearbeiter an. In der Zwischenzeit veranlasste dieser eine Leistungskürzung aufgrund des Terminversäumnisses. Am 27. März fand der frischgebackene Vater ein entsprechendes Schreiben der Arbeitsagentur in seinem Briefkasten. „Der Einladung vom 24. März sind Sie (…) leider nicht nachgekommen. Sie haben bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt. Die Leistungen wurden daher vorläufig eingestellt“, hieß es in dem Brief wie die WAZ berichtet. Noch am selben Tag suchte der Bochumer seinen Sachbearbeiter auf und schilderte ihm die Angelegenheit. Dieser lenkte ein, entschuldigte sich und veranlasste die Fortzahlung der Leistungen sowie eine Barauszahlung für den Zeitraum, in dem der Mann kein Geld erhalten hatte.

„Wir entschuldigen uns für den Vorfall“, erklärt eine Agentursprecherin auf Anfrage. Eine Geburt zähle „selbstverständlich“ zu den Gründen, um einen Termin bei der Arbeitsagentur abzusagen. Aber muss immer erst die Öffentlichkeit eingeschaltet werden, um Schlimmeres zu verhindern? (ag)

Bild: JMG / pixelio.de

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