Hartz IV Kommunen-Klage erfolgreich

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Kommunen klagten aufgrund der ungerechten Verteilung der Kostenübernahme von Heiz- und Mietkosten vom Bund.

Zehn Kreise und Städte bekamen vor dem Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht. In der Klage ging es um den Verteilungsschlüssel der Hartz IV-Kosten für Wohnung- und Heizkosten von ALG II Bezieher. Seit drei Jahren sind für die Finanzierung der Unterkunftskosten die Kommunen zuständigen. Der Bund gewährt einen nur einen Zuschuss von einem Drittel. Die Kommunen hatten eine Klage eingereicht, weil sie der Ansicht waren, dass die Kostenübernahme ungleich verteilt wird. Die Kommunen befanden die gesetzliche Neuregelungen des Verteilungsschlüssels aus dem Jahr 2007 wegen der fehlerhaften Datengrundlage für verfassungswidrig. Dieser Verteilungsschlüssel wurde vom Bundesland Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dabei werden die Kosten für die Kommunen für die Kosten der Unterkunft von ALG-II Beziehern geregelt. An der Klage waren u.a. Aachen, Essen, Remscheid und Wuppertal sowie die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Unna und Rhein-Erft beteiligt.

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Verteilungsschlüssel verfassungswidrig ist. Der Verteilungsschlüssel sei "nicht hinreichend valide", so die Richter. Die Nicht-Validität führe dazu, dass einige Kreise und Städte mehr finanzielle Zuweisungen vom Bund bekommen, als ihnen tatsächlich zustehen würde. Andere Kommunen erhielten dagegen weniger finanzielle Mittel, als sie tatsächlich benötigen würden. Der Landesgesetzgeber hätte bei der Berechnung mehr Sorgfalt auf die "Validität der Daten" legen müssen, so die Richter. Für ALG II-Bezieher ändert sich durch dieses Urteil nichts. (sb)

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