Hartz IV: Kinderzuschlag-Erhöhung wirkungslos

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Kinderzuschlag kann weitestgehend nicht vor Hartz IV retten
Die Erhöhung des Kinderzuschlags war weitestgehend wirkungslos. Nur wenigen Familien kann geholfen werden, ergeht aus einer kleinen Anfrage der Grünen an das Bundesfinanzministerium. Gerade einmal für 20.000 Familien konnten mit Wohngeld und Kinderzuschlag Hartz IV verhindern. Das sei „ein Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte Franziska Brantner (Grüne) dem Magazin „Der Spiegel“. Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble müsse den Kinderzuschlag erhöhen. Denn nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben rund 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahre in Deutschland in sog. Hartz IV Haushalten.

Anhebung um 20 Euro
Der Kinderzuschlag wurde gerade einmal mit 20 Euro angehoben. Derzeit beträgt dieser 140 Euro je Monat. Eine Erhöhung komme erst 2016 in Frage. Zusätzlich stieg das Kindergeld um vier Euro. Im kommenden Jahr sollen nochmal 2 Euro dazu kommen. Bei Hartz IV Beziehern wird das Kindergeld an die laufenden ALG II Bezüge angerechnet.

Der Kindergeld-Satz für das erste und zweite Kind erreicht damit 2016 190 Euro je Monat. Beim Kindergeld für das dritte Kind ergibt sich analog ein Zuwachs von 190 auf 196 Euro und ab dem vierten Kind eine Anhebung von 215 auf 221 Euro pro Monat.

Kinderzuschlag und Wohngeld statt Hartz IV
Um einen ALG II Bezug mit all seinen Konsequenzen zu vermeiden, ist es für Eltern möglich einen Kinderzuschlag für ihre Kinder nach § 6a BKGG zu beantragen. Allerdings ist der Kinderzuschlag Bezug auf maximal 3 Jahre beschränkt und beträgt monatlich maximal 140 Euro. Ein Kinderzuschlag kann nur dann gezahlt werden, wenn dadurch eine Bezug von Hartz IV Leistungen (SGB II) vermieden werden kann. Somit besteht die Voraussetzung, dass mindestens Vater oder Mutter über ein regelmäßiges Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit verfügt und der der eigene Bedarf gedeckt ist. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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