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Hartz IV: Kindergelderhöhung wird angerechnet

Kindergeld

Mal wieder gehen Bezieher von Hartz-IV Leistungen bei der Kindergeld-Erhöhung leer aus. Das Kindergeld wird als Einkommen berechnet

Kindergelderhöhung 2010: Bezieher vom Arbeitslosengeld II gehen mal wieder leer aus

Zu Beginn des neuen Jahres 2010 steigen die Kindergeldsätze. Das Kindergeld wird um 20 Euro erhöht - also auf 184 für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder. Doch Hartz IV betroffene Familien gehen auch dieses Jahr mal wieder leer aus.

Gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes gilt der Kinderzuschlag als Einkommen und muss dem jeweiligen Kind zugerechnet werden. Dies hat auch für das Kindergeld Gültigkeit, das der Bedarfsgemeinschaft angehörende Kinder erhalten, soweit es zur Sicherung des Lebensunterhalts für das jeweilige Kind benötigt wird. Konkret bedeutet das: Das Kindergeld wird beim ALG II/Sozialgeld und bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Das heißt, wenn nun das Kindergeld erhöht wird, werden die ALG II Leistungen entsprechend gekürzt.

Diese Ungerechtigkeit ist Himmelschreiend. Die Bundesregierung denkt nicht daran, diese Regelung zu verändern. Gerade Kinder in Hartz IV Familien benötigen das Kindergeld sehr dringend. (29.12.2009)

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