Hartz IV, Kindergeld, Unterhalt: Neu ab 2016

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Ab dem ersten Januar 2016 gibt es einige Änderungen beim Kindergeld, Hartz IV, Unterhalt und Wohngeld. Hier eine kurze Übersicht der Änderungen. Hartz IV Aufstocker könnten eventuell von den Erhöhungen profitieren, weil es sein könnte, dass Wohngeld und Kindergeld ausreichen, um nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein. Aber Achtung: Mehrbedarfe gibt es dann nicht mehr!

Kindergeld
Das Kindergeld wird um 2 Euro erhöht. Im Grunde genommen ist es keine Erhöhung, sondern lediglich eine Kaufkraftanpassung, um die Inflation auszugleichen. Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern 190 Euro je Kind. Für das Dritte 196 Euro und für jedes weitere 221 Euro. Die Familienkassen werden von denjenigen Eltern die Steuer-Identifikationsnummern anfordern, von denen die Kassen diese noch nicht haben. Um dieses Thema herum gab es einige Unklarheiten. Fakt ist, dass die Familienkassen das Kindergeld nicht einfach einstellen, wenn die ID noch nicht vorliegt. Stattdessen werden betroffene Eltern im Verlauf des Jahres angeschrieben. Dann kann diese nachgereicht werden.

Unterhalt
Sind Eltern getrennt, kann die Düsseldorfer Tabelle eine Orientierung bieten, wie viel Geld der getrenntlebende Partner dem Elternteil zahlen muss, der das Kind hauptsächlich versorgt. Hier steigen die Mindestsätze je nach Alter des Kindes. Kinder bis zum 5. Lebensjahr bekommen demnach mindestens 335 Euro. Ab dem 11. Lebensjahr sind es 384 Euro. Kinder bis zum 17. Lebensjahr haben einen Anspruch von mindestens 450 Euro. Verdienen die getrennt lebenden Eltern mehr, müsse diese auch mehr zahlen.

Kinder die studieren und nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen, haben ab 2016 einen Anspruch auf 735 Euro statt der bisherigen 670 Euro.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird 2016 leicht angehoben. Dieser liegt nun bei 4608 Euro. Das wirkt sich steuererleichternd. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung verändert sich jedoch nicht.

Kinderzuschlag
Nicht ab 1.1. aber ab 1.7.2016 wird der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro erhöht. Die Regierung will nach eigenen Angaben dafür sorgen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.

Hartz IV Regelsätze
Die Regelleistungen werden auch in diesem Jahr leicht angehoben. Bei Paaren in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, steigt der ALG II Regelsatz lediglich auf 364 Euro. Auch bei den Kindern werden wieder Unterschiede gemacht. So steigen die Regelleistungen bei Kinder bis 6 Jahre auf 237 Euro. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sollen nur 3 Euro mehr bekommen. Hier steigt der Satz auf 270 Euro. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können mit einem Plus von vier Euro auf 306 Euro im Monat rechnen. Ein Alleinstehender bekommt 404 Euro.

Mehr Wohngeld
Das Wohngeld wird angehoben. Tatsächlich gibt es durchschnittliche Anpassungen um 39 Prozent. Somit hätte beispielsweise ein Zwei-Personen-Haushalt der noch bis vor kurzem 115 Euro monatlich bekommen hat, einen Anspruch auf nunmehr 186 Euro. (sb)

Bild: Coloures-pic – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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