Hartz IV: Keine Zusatzbeiträge für ALG II-Bezieher

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Verbesserung bei Hartz IV: Zukünftig sollen Arbeitslosengeld II Bezieher keine Zusatzbeiträge mehr für die Krankenkassen entrichten müssen.

(17.08.2010) Im Zuge der Gesundheitsreform sollen Hartz IV Betroffene zukünftig keine Zusatzbeiträge für die Krankenkassen entrichten müssen. Laut Gesetzesentwurf soll die Regelung ab 2011 gelten. Bislang hatten sich die Arbeitsagenturen geweigert, die Kosten für die Zusatzbeiträge zu übernehmen. ALG II Bezieher mussten die erhobenen Zusatzbeiträge vom Regelsatz begleichen oder die Krankenkasse wechseln.

Darüber hinaus sollen auch Arbeitslosengeld I, Sozialhilfe, Bezieher von Unterhaltsgeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Empfänger der Grundsicherung keine Zusatzbeiträge mehr bezahlen müssen. Allerdings muss der Gesetzesentwurf noch den Bundestag passieren.

Die Bundesregierung ist zu diesem Schritt quasi gezwungen, da die Kosten für den Sektor Gesundheit nicht im ALG II Regelsatz enthalten sind. Im Zuge der Neuberechnung der Regelsätze – wie es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 verlangte – müssen die Regelsätze verfassungskonform angepasst werden.

Wie die Regelung nun vollzogen wird, ist bislang noch unklar. Entweder erheben die Krankenkassen automatisch keinen Zusatzbeitrag von den Betroffenen oder die Zusatzbeiträge müssen von den Arbeitsagenturen übernommen werden. Als der Zusatzbeitrag von einigen Krankenkassen erhoben wurde, wechselten gerade viele Menschen, die Hartz IV-Leistungen bezogen. Denn acht Euro zusätzliche Kosten im Monat bedeutet im Vergleich einen Tag lang kein Essen und kein Trinken. Mit der Neuregelung könnten auch die Krankenkassen entlastet werden, die über eine große Anzahl von „Wechselwilligen“ verfügen, die aufgrund der Zusatzbeiträge den Kassen den Rücken kehrten. (sb)

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