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Hartz IV Klagewelle bei KdU Pauschalisierungen

Die zukünftige Bundesregierung plant, eine Pauschale bei den Hartz IV Kosten für die Unterkunft einzuführen. Bei einer solchen Regelung wird eine Klagewelle anrollen.

Die zukünftige Bundesregierung plant die Kosten der Unterkunft (Mietkosten) sowie die Heiz- und Nebenkosten für Hartz IV Betroffene zu "pauschalisieren". Erwerbslosen Initiativen drohen mit Klagewellen

Laut Rohfassung des Regierungsprogrammes von Union und FDP plant die zukünftige Bundesregierung eine Pauschalisierung der Hartz IV Kosten der Unterkunft (KdU). Aus noch unbestätigten Kreisen wird berichtet, dass dabei die Heizkosten und Nebenkosten "pauschalisiert" werden sollen. Zudem sollen auch für die Mietkosten nur noch Pauschalen an ALG II Bezieher ausgezahlt werden. Im Gegensatz dazu hatte das Bundessozialgericht bereits im Jahre 2007 geurteilt, dass die "die tatsächlichen Heiz- und Nebenkosten zu übernehmen seien, wenn ein angemessener Verbrauch vorliegt und die Wohnung ebenfalls "angemessen" ist (BSG, AZ: B 7 AS 40/06 R). Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind demnach rechtswidrig.

Doch obwohl der zukünftigen Bundesregierung diese höchstrichterliche Rechtsprechung bekannt ist, wolle man überprüfen, ob eine Pauschalisierung "möglich sei". "Damit entlarvt sich die zukünftige schwarz-gelbe Koalition selbst, indem sie über die Wohnkosten erhebliche Einsparungen auf Kosten der Betroffenen machen will. Sozial wird sich nur gezeigt, wenn es keine Mehrkosten erzeugt, wie die Nullnumer des Schonvermögens für das Alter", so Martin Behrsing, vom Erwerbslosen Forum Deutschland.

Erwerbslosen Initiativen erwarten, dass bei einer entsprechenden neuen Gesetzesregelung viele Betroffene sich zur Wehr setzen werden. Es wird erwartet, dass für diesen Fall eine erneute Prozesslawine auf die Sozialgerichte anrollt, da staatlich verordnete Pauschalierungen sich wesentlich einfacher vor Gerichten angreifen lassen, so die Position des Erwerbslosen Forums. (24.10.2009)


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