Hartz IV: Jobs ablehnen ohne Sanktionen

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Neue Weisung: Wann Jobs ohne Sanktionen abgelehnt werden dürfen
Wer einmal in Hartz IV gelandet ist, der weiß, dass bürgerliche Rechte nur noch bedingt gelten. So müssen Hartz IV Bezieher jede Arbeitsstelle annehmen, auch wenn sie etwas vollkommen anderes zuvor gelernt und gearbeitet haben. Diese Willkür führt immer wieder zu Sanktionen, weil Betroffene in die Gegenwehr gehen. Nicht selten kommt es zu Widersprüchen und Klagen- doch die Jobcenter sind meist gnadenlos.

Allerdings sind Hartz IV Beziehende nicht verpflichtet, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn diese aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun bestätigt, dass es klare Ablehnungsgründe gibt, die zu keinen Sanktionen führen dürfen. Diese sind allerdings sehr eng ausgelegt. Hierzu wurden nun die sogenannten Zumutbarkeitsregeln geändert.

Ablehnungsgründe liegen zum Beispiel vor, wenn Angehörige ihre nächsten Verwandten pflegen. Das ist dann der Fall, wenn die Pflege nicht mit der Arbeitszeit des vermittelten Jobs übereinstimmen würde. Entscheidend sei auch auch, ob die Qualität der Pflege leiden würde, wenn der Pflegende ein Jobangebot annehmen würde.

Der Begriff Angehörige umfasst nicht nur die Verwandten ersten Grades, sondern auch Verlobte oder Nichte. Gleiches gilt auch, wenn es sich um die Pflege des eigenen Kindes oder des Kindes des Partners handelt.

In anderen Konstellationen ist es ebenfalls möglich, sanktionsfrei ein Jobangebot seitens der Behörde abzulehnen. Betroffene können die Stelle ablehnen, wenn sie "geistig oder körperlich nicht in der Lage sind, die Tätigkeit auszuüben", heißt es. So dürfe beispielsweise ein trockener Alkoholiker nicht dazu gezwungen werden, in einer Bar zu arbeiten.

Ein weiterer Umstand könne ebenfalls eine Ablehnung begründen. Das gelte, wenn „die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt.“ Wer beispielsweise im eigentlichen Beruf filigran mit seinen Händen arbeitet, müsse keinen Job annehmen, in dem die Hände verletzt werden könnten. (sb)

Bild: DOC RABE Media-fotolia

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