Hartz IV: Jobcenter muss Formular ändern

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Jobcenter muss Formular „Schweigepflichtsentbindung“ ändern

06.07.2011

Rhein-Kreis Neuss. Nach Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz u. Informationsfreiheit NRW muss das Jobcenter des Kreises das Formblatt zur Schweigepflichtsentbindung gem. § 67 Abs. 1 u. 2 SGB X ändern. Vorausgegangen war eine Beschwerde des Sozialen Bündnis Jüchen. Nach dessen Überzeugung, war die Entbindung der Schweigepflicht unverhältnismäßig. So sollten zum Beispiel Antragsteller mit finanziellen Problemen, auch den Zugriff des Jobcenters auf ärztliche Unterlagen ermöglichen. Das betreffende Formular sei nun unter Berücksichtigung einiger Anmerkungen seitens des Landesbeauftragten überarbeitet und neu gefasst worden. (Soziales Bündnis Jüchen e.V.)

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