Hartz IV im Eilverfahren gewährt

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Ist eine Frau hochschwanger, ist ein besonderer Schutz wichtig. Das interessiert jedoch regelmäßig die Hartz IV Ämter nicht, weshalb das Bescheiden von SGB II Anträgen trotz Schwangerschaft Wochenlang andauert. Sozialgericht Heilbronn gab nun einer Kläerin Recht: Wer hochschwanger ist, hat das Recht auf ein Eilverfahren für die Beantragung von Hartz IV (Az.: S 11 AS 2976/15). Es sei nicht zumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, so die Richter. Das gelte auch dann, wenn der aufenthaltsrechtliche Status noch ungeklärt ist.

Im verhandelten Fall war eine schwangere Frau aus Bulgarien bis Ende Januar 2015 bei einem Heilbronner Unternehmen beschäftigt. Zusammen mit ihrem Verlobten musste die Klägerin Hartz IV beantragen. Denn das Einkommen des Verlobten reichte nicht aus, um das Existenzminimum zu halten. Der Verlobte, der bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebt, wartet derzeit auf eine Entfristung seines Aufenthaltsstatus. Doch das Jobcenter lehnte einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ab. Zum einen würde sich die Antragstellerin nicht zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und der Mann würde bald ausgewiesen werden. Daraufhin reichte die Frau mit Hilfe ihres Anwalts eine Eilklage ein.

Das Gericht gab den Beiden Recht. Das Jobcenter müsse vorläufig je 360 EUR gewähren. Dazu kommt noch der Mehrbedarf aufgrund der Schwangerschaft unter Anrechnung des Einkommens des Mannes. Zwar sei der Status des Klägers noch nicht geklärt, allerdings sei es unzumutbar, dass eine Schwangere bis zur Rechtssprechung abwarten müsse. (sb)

Bild: Photocreo Bednarek – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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