Hartz IV-Hilfe-Verein wird Auslage verweigert

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Hartz IV-Hilfe-Verein: "Soziales Bündnis Jüchen e.V." im Rathaus nicht geduldet

(22.07.2010) Wer das Rathaus in Jüchen betritt, findet u.a. Hinweise auf den Sozialverband VDK, auch die Existenshilfe e.V. ist mit Aushängen vertreten. Wer aber Informationen über das SBJ e.V. sucht, wird im Jüchener Rathaus nichts finden. Der Bürgermeister untersagt die Auslegung von Info-Flyer und Hinweisplakaten des SBJ e.V. mit dem Hinweis auf die "Geschäftsordnung".

Dabei bietet das SBJ e.V. Hilfen und Vermittlung bei behördlichen Problemen an. Schon im Vorfeld der Gründung, versuchten die damaligen Sprecher des SBJ dem Bürgermeister Zillikens die Ziele des neuen Vereins zu erläutern. Leider war der Bürgermeister noch nicht einmal bereit dien Satzungsentwurf zur Kenntnis zu nehmen. "Ich kann ihren Verein nicht unterstützen, weil sie gegen die Verwaltung arbeiten" so Zillikens gegenüber Heiner Lindgens und Birgit Rau.

Auch der Hinweis auf § 5 SGB XII, wonach die Verwaltung die Träger der freien Wohlfahrtshilfe unterstützen sollen, stößt beim Bürgermeister auf taube Ohren. Der Vorstand des SBJ e.V. wird die Entscheidung der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters nicht ohne Weiteres hinnehmen. "Nur weil wir nicht in das Parteipolitische Konzept des Bürgermeisters passen, sollen wir rechtswidrig in unserer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit behindert werden", so der 1. Vorsitzende Heiner Lindgens.

Es ist auch sehr merkwürdig, dass sich die ARGE Rhein-Kreis Neuss plötzlich auch das Mietverhältnis bezüglich ihrer Büroräume im Jüchener Rathaus mit dem Bürgermeister beruft, so Lindgens weiter. Auch bis heute steht die rechtswidrige Aufforderung der ARGE Rhein-Kreis Neuss im Raum, dass Lindgens sich als SGB II-Leistungsbezieher auch Wohnraum außerhalb der Gemeinde Jüchen suchen soll, damit würde er sein Ratsmandat verlieren. (Soziales Bündnis Jüchen e.V)

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