Hartz IV: Erneuerung der Grundsicherung

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Der Verband "Volkssolidarität" ist für eine umfassende Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitslose.

Die Volkssolidarität hat Vorschläge für eine umfassende Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitslose erarbeitet, die sie in die öffentliche Debatte über den Umgang mit Hartz IV einbringt. Die Vorschläge sind in einem Material zusammengefasst.

Dazu hat der Präsident der Volkssolidarität, Prof. Gunnar Winkler, am 19. März 2010 erklärt: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen und fünf Jahre Praxis zeigen, dass Hartz IV gescheitert ist. Nicht mangelnde Arbeitsbereitschaft ist die Ursache für die große Anzahl von Hartz IV-Beziehern, sondern fehlende Arbeitsmöglichkeiten. Die allermeisten arbeitsfähigen Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ernsthaft um Arbeit bemüht. Missbrauch von Leistungen als massenhafte Erscheinung aufzubauschen, lenkt von den eigentlichen Ursachen für Armut ab, die in Massenarbeitslosigkeit, Prekarisierung der Beschäftigung und einer Umverteilungspolitik von unten nach oben liegen.

Arbeitslosigkeit verhindern, "Armut trotz Arbeit" zurückdrängen und die öffentliche soziale Infrastruktur sichern – das sind Aufgaben, die unmittelbar mit dem Ziel verbunden sind, Menschen erst gar nicht von Fürsorgeleistungen abhängig werden zu lassen. Dazu gehört auch ein ehrlicher zweiter Arbeitsmarkt mit versicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Perspektivlosigkeit von ‘Ein-Euro-Jobs’ und kurzfristigen Trainingsmaßnahmen muss überwunden werden.

Die Volkssolidarität will die Absicherung im Vorfeld der Grundsicherung wieder verstärken und die Lebensleistung anerkennen. Deshalb müssen die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I verlängert und die Voraussetzungen für den Leistungsbezug verbessert werden. Damit die Lebensleistung nicht völlig entwertet wird, soll die Arbeitslosenhilfe, die sich am zuvor bezogenen Einkommen bemisst, wieder eingeführt werden. Es kann nicht sein, dass nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I alle nahezu ungebremst in die Fürsorge fallen. Dieser Schritt wäre wesentlich hilfreicher als nur eine Anhebung des Schonvermögens.

Wer von Grundsicherung abhängig wird, muss menschenwürdig leben können. Wir wollen einen individuellen Rechtsanspruch, bedarfsdeckende Regelsätze für Kinder und Erwachsene, bessere Absicherung der Wohnkosten, eine großzügigere Regelung in Härtefällen. Dringend notwendig sind höhere Beitragsabführungen für Gesundheit und für Rente. Zusatzkosten für Gesundheit müssen weitestgehend entfallen. Die Vermittlung in Arbeit darf nur zumutbar sein, wenn sie mit nicht weniger als 7,50 Euro entlohnt wird.

Wir wenden uns dagegen, Bezieher von Grundsicherungsleistungen in diskriminierender Weise als ‘Kostgänger der Nation’ abzustempeln und sie wegen angeblich zu hoher Leistungen gegen die Niedrigverdiener auszuspielen. Nicht die Grundsicherung ist zu hoch, sondern die Löhne sind zu niedrig. An der Einführung von Mindestlöhnen führt kein Weg vorbei. Hier können Sie das Material als pdf-Datei herunterladen: Position zu Grundsicherung (19.03.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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