Hartz IV: Erhöhung der Mietzuschüsse in Berlin

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Hartz IV: Zwischen 16 und 46 Euro mehr Wohnzuschuss in Berlin

03.04.2012

Nachdem seit Jahren der Mietzuschuss für Hartz IV-Bezieher in Berlin nicht angepasst wurde, soll nun dieser im Schnitt zwischen 16 Euro und 46 Euro steigen. Das beschloss der rot-schwarze Senat am heutigen Dienstag in einer gemeinsamen Sitzung.

Ab voraussichtlich Mai diesen Jahres sollen Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe Leistungen in Berlin höhere Zuschüsse für Mieten und Heizkosten erhalten. Das hat der rot-schwarze Senat am Dienstag beschlossen. Nach ersten Erkenntnissen sollen die monatlichen Zuschüsse im Durchschnitt zwischen 16 Euro für einen Alleinstehenden und 46 Euro für eine vierköpfige Familie steigen. Zum ersten Mal hat das Land Berlin die neuen Richtwerte an den Mietspiegel in Berlin und dem bundesweiten Heizkostenspiegel gekoppelt, wie der Sozialsenator Mario Czaja (CDU) erklärte. Der Senat erhofft sich somit mehr „Rechtssicherheit“ zu schaffen und „als erstes Land“ auch für Sozialgerichte „bindende Richtwerte“ darzulegen. Das Berliner Sozialgericht erreicht jedes Jahr Rekordwerte aufgrund von Hartz-IV-Klagen.

In diesem Zusammenhang kritisierte die Fraktion „Die Linke“ die nicht transparente Art und Weise, nach welchen Kriterien der neue Berliner Mietspiegel errechnet wird. „Das ist bislang ein Geheimnis des Senats“, sagte die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke). Dennoch habe der Senat damit begonnen, einen Mietspiegel für das Jahr 2013 zu erstellen und ein Institut damit beauftragt. „Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter können bis zum 27. April Anträge auf Überprüfung ihrer Wohnlagen bei der Senatsverwaltung einreichen.“ Was in die Aufstellung mit einfließt, sei aber bislang weitestgehend unbekannt. Es sei aber wichtig, so schnell wie möglich eine Transparenz herzustellen. „Ein Mietspiegel, der vor allem Neuvertragsmieten abbildet und Bestandsmieten zu wenig berücksichtigt, trägt zu weiteren Steigerungen des Mietniveaus bei.“

Der Senat war bereits seit dem Jahre 2010 dazu angehalten, neue Richtlinien zu erarbeiten. Denn vor gut zwei Jahren hatte das Bundessozialgericht die Berliner Vorschriften der Kosten der Unterkunft im Kern als rechtswidrig eingestuft. Der damalige rot-rote Senat konnte sich nicht zu einer gemeinsamen Lösung einigen.

Seit Jahren steigen die Mieten in Berlin. Ehemals günstige Stadtteile gehören heute zu den begehrten Wohnvierteln unter Besserverdienern. Diese Tatsache schlägt sich voll auf die Mieten durch: Weil die Mieten steigen, leben rund 100.000 Menschen in „zu teuren Wohnungen“. Etwa 65.000 Hartz IV-Haushalte forderten die Jobcenter im letzten Jahr „zur Senkung der Unterkunftskosten“ auf. Vielen droht der Zwangsumzug, wenn nicht andere Maßnahmen wie Untervermietungen ergriffen werden. Ob die erhöhten Mietzuschüsse nunmehr dazu beitragen, die Vertreibung von einkommensschwachen Mietern zu verhindern, wird sich zeigen. Die Mieten steigen indes weiter. (sb)

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