Hartz IV-Empfänger kann Bußgeld nicht bezahlen

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Hartz IV -Empfänger kann Bußgeld nicht bezahlen Stadtkämmerer im 20-Euro-Vollstreckungsrausch
Lörrach. Unter »Bürokratismus« wird im Allgemeinen eine bürokratisch überzogene Handlungsorientierung verstanden, welche die Vorschrift über den Menschen stellt und ihn weitgehend zum Objekt degradiert. In diesem Sinne muss man wohl auch eine Ankündigung der Stadtverwaltung Lörrach interpretieren, die Betreibung eines Bußgeldes von 20,- Euro gegen einen Hartz4-Empfänger mit allen Mitteln fortzusetzen, obwohl das Amtsgericht einen vorausgegangenen Antrag auf »Anordnung von Erzwingungshaft« abgelehnt hat. »Der Betroffene sei aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage und seines Gesundheitszu-standes derzeit nicht in der Lage, die Geldbuße zu bezahlen; nach Abzug der Neben-kosten verblieben ihm zum Lebensunterhalt noch 286,87 Euro im Monat«, begründete das Lörracher Amtsgericht seinen Beschluss (AG Lörrach, 34 OWi 154/09) vom 15. Mai 2009.

Stadtkämmerer K. wollte sich mit diesen Fakten jedoch nicht abfinden und ließ dem Hartz4-Empfänger eine Zahlungsfrist bis 29. Mai 2009 setzen, um nunmehr die Gesamtkosten von 51,- Euro (20,- Euro Buße + 31,- Euro Kosten) zu bezahlen. Zitat: „Sollten wir nach Ablauf der Zahlungsfrist keinen ausreichenden Zahlungsein-gang feststellen können, so werden wir umgehend die Vollstreckungsmaßnahmen fortsetzen. Dies ist mit weiteren erheblichen Mehrkosten verbunden, welche Sie zu tragen haben.“ Begonnen hatte alles, weil der Hartz IV-Empfänger in Verdacht geraten war, am 1. April 2008 ein Zimmer bezogen zu haben, ohne dies der Behörde innert sieben Tagen zu melden. Auf dem Meldeamt erklärte ihm die Sachbearbeiterin, der Verstoß würde mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet, er könne aber auch Fünf Euro sofort bezahlen, dann sei die Sache erledigt. Der Betroffene erklärt (und belegt), dass er nicht am 1. April sondern später einge-zogen sei; er hatte keine fünf Euro und war verärgert über diese Art von Bakschisch-Erhebung.

Nachdem sich ein Redakteur des Oberbadischen Volksblattes bei Stadtkämmerer Kleinmagd am Dienstag nach dem Grund für das harsche Vorgehen erkundigt hat, ruderte dieser zurück und kündigte an, vorläufig „nichts weiter zu unternehmen.“ Der Hartz4-Empfänger will sich darauf nicht einlassen; er habe seine Erfahrungen mit der Stadtkasse-Lörrach und beantragte daher gestern beim Amtsgericht Lörrach eine einstweilige Anordnung, der Stadt Lörrach die Vollstreckung im Wege des Vollstre-ckungsschutzes nach §765 a ZPO als »unzubilligende Härte« zu untersagen. (28.5.2009/jowi)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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