Hartz IV: Die Null-Euro-Jobs kommen

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Hamburger Senat plant 500 Null-Euro-Jobs ab 2015

01.07.2014

Seit Jahren stehen sogenannte Ein-Euro-Jobs in der Kritik. Hartz IV-Bezieher werden in Arbeitsgelegenheiten gezwungen, für die sie bei einer 30-Stunden-Woche lediglich etwas über 200 Euro erhalten. Zu den möglichen Jobs zählen Landschaftspflege, Müllsammeln, Altenpflege oder Aushilfstätigkeiten im Kindergarten. Häufig handelt es sich um Tätigkeiten, die weder mit dem Ausbildungsprofil und dem bisherigen beruflichen Werdegang noch mit den beruflichen Wünschen des Leistungsbeziehers übereinstimmen. Ein-Euro-Jobs stehen aber auch immer wieder in der Kritik, weil sie eben nicht nur Arbeiten für das öffentliche Wohl – wie eigentlich vorgesehen – beinhalten, sondern auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ersetzen. Der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele plant nun sogar eine weitere Verschärfung dieser Arbeitsgelegenheiten. Ab 2015 sollen 500 Null-Euro-Job für „marktferne Langzeitleistungsbezieher“ geschaffen werden.

„Sozialer Arbeitsmarkt“ durch Null-Euro-Jobs?
Für einen Ein-Euro-Job erhalten Hartz IV-Bezieher im Schnitt 1,70 Euro Stundenlohn. In Hamburg waren 2010 noch 10.000 Leistungsbezieher zu derartigen Konditionen in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Mittlerweile sind es aufgrund von Geldkürzungen durch den Bund noch etwa 3.100 Menschen im Leistungsbezug. Forderungen der Opposition an die SPD nach einem „sozialen Arbeitsmarkt“, von dem Hartz IV-Beziehern profitieren könnten, wies ein Sprecher des Sozialsenators der Online-Ausgabe der Tageszeitung „TAZ“ zufolge jedoch zurück. Denn einen solchen sozialen Arbeitsmarkt gebe es bereits. Dem Sprecher zufolge sollen für das Jahr 2015 insgesamt 3.631 Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Davon seien 2.320 Plätze klassischen Ein-Euro-Jobs und 500 Null-Euro-Jobs, die speziell für „marktferne Langzeitleistungsbezieher“ vorgesehen seien.

Im Gegensatz zu den Ein-Euro-Jobs, bei denen die Arbeitskräfte zumindest eine geringe Bezahlung erhalten, sollen die Null-Euro-Jobs „stärker produktionsorientiert“ sein und auf einer anderen gesetzlichen Grundlage als die übrigen Arbeitsgelegenheiten basieren. So soll für letztere das Arbeitsförderungsrecht nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III gelten. Auf diese Weise scheint der Hamburger Senat, die Vorschriften nach § 16d SGB II aushebeln zu wollen, die Arbeitsgelegenheiten definieren und unter anderem die Mehraufwandsentschädigung, den Arbeitsschutz, die Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes und die Wettbewerbsneutralität gewährleisten sollen.

Sanktionen bei Verweigerung von Null-Euro-Jobs
Wer sich weigert, einen Null-Euro-Job anzunehmen, muss mit einer Sanktion rechnen. Diesbezüglich gelten die gleichen Regelungen wie bei Ein-Euro-Jobs. Kritiker wie der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomè rufen zum Protest gegen die Null-Euro-Jobs auf. „Machen wir dem Hamburger Senat und der SPD bundesweit klar, was wir von Ihren Zwangsarbeitsmodellen halten“, heißt es in seinem Newsletter. „Der Hamburger Vorstoß ist als ein Testballon einzuschätzen, auszuprobieren wie stark der Widerstand dagegen ist. Wenn ‘die Initiatoren’ auf keinen massiven Widerstand stoßen, ist davon auszugehen, dass Null-Euro-Jobs beziehungsweise offene Zwangsarbeit bundesweit eingeführt werden.“ (ag)

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