Hartz IV Darlehensregelung nicht erforderlich

Lesedauer < 1 Minute

Hartz IV Darlehensregelung nicht erforderlich

Celle. Der Landkreis Celle hatte in der öffentlichen Sozialausschusssitzung im November 2008 zugesichert , eine darlehensweise Abtretung der Mietkaution nur noch auf freiwilliger Basis durchzuführen. Weiterhin aber sind Hartz IV Beratungsstellen damit konfrontiert, dass den Betroffenen diese "Freiwilligkeit" nicht deutlich wurde. In den Darlehensverträgen wird – unserer Auffassung nach in rechtswidriger Weise – festgehalten, dass ein etwaiger Widerruf nur für die Zukunft wirkt.

Richtig ist: Der Darlehensnehmer kann schriftlich jederzeit widerrufen und einen Anspruch auf Rückzahlung der bisher geleisteten Tilgungsraten geltend machen. Wichtig ist aber vor allem: Die Zustimmung zur Kostenübernahme bei einer neuen Wohnung darf nicht vom Abschluss eines Darlehensvertrages abhängig gemacht werden. Der Landkreis hat bei einer Wohnung mit angemessener Miete die Mietkaution zu zahlen, ohne eine Rückzahlung zu verlangen und ohne eine Aufrechung mit laufenden Sozialleistungen durchzuführen. (Erwerbslosen Initiative Celle, 15.04.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...