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Hartz IV: BSG-Urteil zu Kinderkleidung erwartet

Zusätzliche Hartz IV Kostenübernahme für Kinderbekleidung? Das Bundessozialgericht urteilt am kommenden Dienstag.

Am kommenden Dienstag urteilt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu der Frage, ob "Hartz-IV Familien" zusätzlich zu dem Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz Kosten für Kinderbekleidung als Mehrbedarf bei der zuständigen Behörde beantragen können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob zusätzliche Mittel gewährt werden, wenn Kinder bereits aus ihren Anziehsachen heraus gewachsen sind.

Im konkreten Fall klagt eine Familie die auf ALG II Leistungen angewiesen ist auf eine Sonderfinanzierung. Die Familie hatte bereits vor vier Jahren einen Antrag in Höhe von 448 Euro bei der zuständigen Arge beantragt. Doch die Behörde weigert sich, die Kosten für die Bekleidung zu übernehmen. Die Kläger argumentieren, der Regelsatz für Kinder sieht keine Neuanschaffung von Kinderbekleidung vor. Das Bundessozialgericht soll nun prüfen, ob sich "ein solcher Anspruch auf Erstattung von Mehrbedarf in kritischen Wachstumsphasen der Kinder" ergibt, so der Vorsitzende des 14. Senats Peter Udsching. Interessant könnte das Urteil sein, da sich die Kläger auch auf das gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berufen, dass am 9. Februar feststellte, dass die Bemessung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene "Verfassungswidrig" ist. Das Verfassungsgericht hatte zudem geurteilt, dass der Gesetzgeber dazu aufgefordert ist, eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Regelsätze vorzunehmen. Bis dahin könne in Sonderfällen ein "unabweisbaren, laufenden Bedarf" geltent gemacht werden. Das Urteil kann also mit Spannung erwartet werden. (20.03.2010)

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