Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV-Bezieher muss nicht ins Obdachlosenheim

Hartz IV-Bezieher muss nicht ins Obdachlosenheim

Argen dürfen Hartz-IV Bezieher nicht aus Kostengründen ins Obdachlosenheim verweisen
Hartz IV Betroffene haben das Recht sich eigenständig eine Wohnung zu suchen

Die Arge in Velbert wollte einen 59jährigen Hartz IV Bezieher aus Kostengründen in ein Obdachlosenheim verweisen. Der Mann, der auf Arbeitslosengeld II Leistungen angewiesen ist, hatte sich ohne Zustimmung der zuständigen Behörde eine Wohnung angemietet. Aufgrund der fehlenden Zustimmung sollte der Mann in ein Zimmer ins Obdachlosenheim ziehen. Dessen Miete von 184 Euro hätte die Arge beglichen.

Gegen diese unmenschliche Praxis der Arge zog der Betroffene erfolgreich vor Gericht. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: L 19 B 297/09 AS ER) urteilte, ALG II Empfänger haben das Recht sich eine eigene Wohnung zu suchen und anzumieten. Einzige Einschränkung ist, dass die Miete dem ortsüblichen Mietspiegel entspricht und als "angemessen" gilt. Die Sozialrichter sprachen dem Kläger mit 323 Euro pro Monat nur einen Teil der von ihm verlangten Miete und Nebenkosten von insgesamt 380 Euro zu. Nach Meinung der Sozialrichter lag der Mietpreis über der angemessenen Referenzmiete von 5,40 Euro pro Quadratmeter. Den Restbetrag muss der Kläger selbst auffüllen, muss jedoch nicht in das örtlichen Obdachlosen-Asyl ziehen. (16.12.2009)

Hartz IV Ratgeber: Selbstständigkeit & ALG II IAB zieht positive Hartz IV Bilanz