Hartz IV beim Zusammenleben mit Asylbewerbern

Lesedauer < 1 Minute

Voller Hartz IV-Satz beim Zusammenleben mit Asylbewerbern

07.10.2011

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem neuerlichen Urteil die Rechte von Hartz IV Beziehern gestärkt. In dem verhandelten Fall ging es um die Arbeitslosengeld II Regelleistungen beim Zusammenleben mit einem Partner, der einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt hat. Die obersten Richter urteilten, dass Bezieher von Hartz IV Leistungen einen vollen Anspruch der Regelleistungen haben, wenn der Partner lediglich über Einkünfte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.

Bezieher von Arbeitslosengeld II die mit einem Asylbewerber zusammenleben haben einen vollen Anspruch der Regelleistungen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Partner Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Wohnen zwei erwachsene Hartz-IV-Bezieher oder ein Hartz IV und ein Bezieher von Sozialhilfe zusammen, so gilt die Partnerregelung, nach der beide Bezieher 90 Prozent des Eckregelsatzes erhalten. Begründet wird die anteilige Auszahlung mit möglicherweise entstehenden Ersparnissen, die durch das Zusammenleben in einer gemeinsame Wohnung entstehen.

In dem vorliegenden Fall begründete das Jobcenter der Hansestadt Hamburg eben jene anteilige Auszahlung. Allerdings ist die Klägerin mit einem Asylbewerber verheiratet. Beide bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Als Grundleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält der Ehemann neben den anteiligen Kosten der Unterkunft nur 199,40 Euro im Monat. Der Hartz IV Satz liegt allerdings bei derzeit bei 364 Euro und wird ab 2012 auf 374 Euro erhöht. Gegen diese Kürzung der Regelleistung klagte die Frau, nachdem ein Widerspruch abgewiesen wurde.

Fehlen von konkreten Gesetzesregelungen
Die obersten Richter gaben der Klägerin nicht aufgrund der Ungerechtigkeit Beistand, sondern aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen. Denn im SGB II ist die Kürzung im Sinne der Partnerregelung beim Zusammenleben mit Asylbewerbern nicht vorgesehen. Daher kann sich das Jobcenter auch nicht auf Gesetze berufen, die es in dieser Form nicht gibt. Urteil: Bundessozialgericht Aktenzeichen: B 14 AS 171/10 R. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...