Hartz IV: Behördenjuristen locken in Fallen

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Hartz IV: Behördenjuristen locken ihre “Kunden“ in Verfahrens-Fallen ARGEN nutzen gnadenlos juristische Tricks, um Betroffenen das Recht auf rückwirkende Nachzahlung zu geringer Regelsätze vorzuenthalten

Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin kritisiert “die juristischen Tricksereien der ARGEN, die gnadenlos vom Vorteil ihres hausinternen juristischen Sachverstands zum Nachteil Ihrer Kunden Gebrauch machen. In jüngster Zeit werden zunehmend mehr Bürger in Notlagen, denen es natürlich an juristischen Kenntnissen fehlt, in Verfahrenstrick-Fallen gelockt und so auf deren Rücken Hartz IV-Leistungen eingespart. Von “Waffengleichheit“ vor dem Gesetz kann da schon lange keine Rede mehr sein.“

Besonders zahlreich geschieht dies zur Zeit im Zusammenhang mit “Überprüfungsanträgen“, die den Antragstellern im Falle einer Regelsatzerhöhung durch das Bundesverfassungsgericht rückwirkende Nachzahlungen sichern würden. Nach Informationen der Hartz4-Plattform, erhält jetzt die Mehrheit der Antragsteller ablehnende Bescheide auf ihren Überprüfungsantrag. Darin heißt es beispielsweise aus einem Berliner Job Center: “Meine Überprüfung hat (…) ergeben, dass die Bescheide nicht zu beanstanden ist. (…) Da in Ihrem Fall weder das Recht unrichtig angewandt wurde, noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muss es bei meiner Entscheidung verbleiben.“

Dabei wird mal eben übergangen, dass dieses angeblich nicht “unrichtig angewandte Recht“ zur Zeit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorliegt, wo geprüft wird, ob es überhaupt mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, also möglicherweise sogar verfassungswidrig ist.

“Diese Bescheide kommen so sachlich und juristisch erschlagend daher, dass wir befürchten müssen: viele werden davor resignieren und an dieser Stelle aufgeben, ohne ihren einfachen Rettungsanker, den Widerspruch, zu nutzen,“ so Vallenthin.

Der findet sich am Schluss des Bescheids. Dort fehlt zwar eine vom Gesetz vorgesehen Beratung und Aufklärung über die Rechtsfolgen, die etwa so lauten könnte: “Sie können Ihre Rechte aus dem Überprüfungsantrag nur dann wahren, wenn Sie gegen diesen Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Einer zusätzlichen Begründung bedarf es dabei nicht.“ Stattdessen wird abgewiegelt und der Widerspruch lediglich für “zulässig“ erklärt und eine für Rechtsunkundige kompliziert erscheinende Hürde aufgebaut: “Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist.“ “Zermürbte Hartz IV-Dauer-Antragsmaraton-Geschädigte können daran“ so Vallenthin, “verständlicher Weise verzweifeln.“

“Dabei ginge es ganz einfach: “Ich widerspreche“ auf den Bescheid zu schreiben, Datum und Unterschrift drunter, zum Job Center gehen, Eingangsstempel drauf, Kopie davon geben lassen und fertig,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen. (Hartz4-Plattform, 18.08.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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