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Hartz IV-Behörde sagt hessischen Sklavenmarkt ab

"Hessischer Sklavenmarkt" wegen angekündigter Proteste abgesagt

25.04.2012

Am 26. April sollte der sogenannte „Aktionstag 50plus“ in der Stadthalle im hessischen Bad Schwalbach stattfinden. Hartz IV Bezieher über dem 50. Lebensjahr sollten sich regionalen Zeitarbeitsfirmen inklusive Businesskleidung und Bewerbungsmappen „präsentieren“. Wer zu dem „eingeladenen Termin“ nicht erscheint, sollte eine Sanktion mittels Leistungskürzung erfahren. Aus Angst vor Protesten haben die Veranstalter nun den als „Hessischen Sklavenmarkt“ kritisierten Aktionstag abgesagt.

Erwerbslosen Initiativen haben einen achtbaren Erfolg errungen. Der „hessische Sklavenmarkt“ wurde seitens der Veranstalter abgesagt. „Durch die angekündigte Demonstration kann weder die Sicherheit, noch die Anonymität der eingeladenen Langzeitarbeitslosen gewährleistet werden“, beschwert sich das zuständige Jobcenter in einer Pressemitteilung. In einer solchen „aufgeheizten Stimmung“ wolle man keine Vorstellungsgespräche durchführen. Zudem sei in „einigen Foren des Internets“ eine „unsachliche Diskussion“ geführt worden, die die „Bemühungen der „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter im Rheingau-Taunus-Kreis nicht widerspiegeln“.

Rainer W. Monzheimer, Vorsitzender der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit sieht in dem Bemühen des Jobcenters keine wirkliche Hilfe für Hartz IV Bezieher. Zu der Veranstaltung wurden nämlich keine normalen Arbeitgeber eingeladen, sondern nur Leiharbeitsfirmen. Nach Meinung des Aktivisten ging es der Behörde nur darum, ältere Erwerbslos ausschließlich an die Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln und das „zu Spottpreisen“. Die angebotenen Stellen seien überhaupt nicht so ausgelegt gewesen, dass Vermittelte von ihrem Lohn hätten leben können. Vielmehr hätten die meisten weiterhin aufstockende Hartz IV Leistungen erhalten, um auf das staatlicherseits festgesetzte Existenzminimum überhaupt zu erreichen.

Wer zudem nicht in dem geforderten Geschäftsoutfit erscheint oder sich nicht nach Meinung der Zeitarbeitsfirmen „nicht angemessen verhält“ sollte dem Fallmanager gemeldet werden, wie Monzheimer berichtet. Das bedeutet, nicht nur das „Nichterscheinen“ sollte bestraft werden, sondern auch das „Benehmen und das Erscheinungsbild“. Später hatte das Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis behauptet, regionale Unternehmen seien aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten nicht eingeladen gewesen. Daher habe man sich zunächst auf Leiharbeitsfirmen beschränkt.

Aufgrund dieser und weiterer Kritikpunkte sahen sich zahlreiche Erwerbslosengruppen gezwungen, eine Demonstration und Proteste anzumelden. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte. Die Würde des Menschen ist unantastbar und Sklavenmärkte sollten weiterhin dort bleiben, wo sie sind: „Auf dem Müll der Geschichte“. (sb)


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Bild: S. Media / pixelio.de

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