Hartz IV: Behörde lenkt im Ausbildungsfall ein

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Nach Veröffentlichung und Protest: Junge Mutter erhält Ausbildungsunterstützung

25.09.2013

Es gibt in diesen Tagen auch einmal gute Nachrichten zu vermelden. Wir erinnern uns, das Jobcenter Siegen-Wittgenstein verlangte von einer Auszubildenden, ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abzubrechen. Die Frau hatte zuvor einen Antrag auf aufstockende Hartz IV-Leistungen beim Jobcenter gestellt, da ihr Ausbildungsgehalt nicht für sie und ihren fünfjährigen Sohn ausreichte. Doch die Behörde verweigerte den Antrag, da die Ausbildung angeblich „nicht die einzige realistische Möglichkeit“ sei, wieder einen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu finden. Das brachte uns auf den Plan und wir berichteten.

In sehr vielen Foren und sozialen Netzwerken brach eine regelrechte Bestürzung aus. Niemand konnte es fassen, warum die Behörde der jungen Mutter die Unterstützung für eine Ausbildung verwehrte. Viele schrieben daraufhin Protestbriefe und Mails und auch die Mainstreampresse nahm sich der Sache nun an. Daraufhin konnte die Behörde nicht anders, als einzulenken. „Frau Grigoleit hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe“, bestätigte jetzt die Leiterin der Agentur für Arbeit Siegen Dr. Bettina Wolf.

Die Behörde hatte allerdings nur das gemacht, was tausendfach jede Woche in Deutschland vorkommt. Statt Betroffene zu unterstützen, werden vielfach in Amtsstuben nur „Gesetze befolgt“. Individuelle Betreuung, wie sie zum Beispiel von der kritischen Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann gefordert wird, lässt sich nur noch vereinzelt finden. In dem ursprünglichen Anschreiben der Behörde war daher zu lesen: „Drohende Konsequenz des Leistungsausschlusses von Frau Grigoleit ist es zwar unter Umständen, dass sie die vor kurzem begonnene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachgehilfin abbrechen muss. Genau dieses Ergebnis ist vom Gesetzgeber aber beabsichtigt und bewusst gewollt.“ Diese Formulierung wurde von Seiten der Behörde nun relativiert. Das Schreiben sei „juristisch formuliert“ gewesen, gibt Wolf zu.

Zwar erhält die 27-Jährige nun keine Hartz IV Aufstockung mehr, dafür aber eine Berufsausbildungsbeihilfe. Das sind zwei verschiedene Sozialleistungstöpfe. Dennoch ist die Mutter nun glücklich darüber, ihre Ausbildung weiter fortzuführen. Und wir danken allen, die dabei geholfen haben, den Skandal in die Öffentlichkeit zu tragen. Ein heißer Tropfen auf dem heißen Stein und dennoch im Einzelfall ein Erfolg. (sb)

Bild: Matthias Stöbener / pixelio.de

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