Hartz IV: BA auf Fehlersuche

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Bundesagentur für Arbeit fordert Jobcenter zur Fehlersuche auf

17.01.2014

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat angekündigt, gründlicher nach eigenen Fehlern zu suchen. In einer Weisung an alle Jobcenter heißt es, dass die Behörden die Hartz IV Bescheide genauer auf mögliche Rechtsfehler überprüfen sollen. Somit erhofft man sich eine Reduzierung der rund 400.000 Widersprüche und Klagen bei Hartz IV.

“Die Anzahl an Widersprüchen und Klagen, die teilweise hohen Bearbeitungsrückstände, sowie die nach wie vor bundesweit zu niedrige Erfolgsquote in den Klageverfahren machen weiterhin Handlungsbedarf deutlich”, so die BA. Weiterhin solle eine “bundesweit gleichwertig hohe Qualität und Rechtsmäßigkeit” bei den Bescheiden erreicht werden.

Immer mehr Menschen machen sich kundig und nutzen die Möglichkeit eines Widerspruches gegen den Bescheid. So sei die Zahl der Widersprüche Ende 2013 auf 193.966 gestiegen. Im Jahre 2012 zählte die BA nich rund 190.810 Widersprüche. Ende Dezember 2013 waren an den deutschen Sozialgerichten etwa 201.157 Klagen bezüglich der Hartz IV Regelungen noch nicht bearbeitet.

Aktive Bürger wehren sich erfolgreich gegen falsche Bescheide
In einigen Regionen lässt sich der überwiegende Teil der Hartz IV Betroffenen die Schikanen und Rechtsbeugungen der Jobcenter nicht mehr gefallen. In Gifhorn (Niedersachsen) klagten etwa 96,5 Prozent der Hartz-Haushalte, in Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg) 87,5 Prozent. Im Hochtaunus-Kreis (Hessen) legten 51,8 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Widerspruch ein, in Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) 49,6 Prozent. Kein Wunder, denn jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich und jede zweite Klage wird zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden. (sb)

Bild: Oliver Neumann / pixelio.de

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