Hartz IV: Arge muss BA Fachhinweisen folgen

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ARGE muss Hinweisen der Bundesagentur folgen
Die Unabhängige Sozialberatung begrüsst die aktuelle Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach ihre „fachlichen Hinweise“ verbindliche Weisungen darstellen. „Jetzt haben wir endlich mehr Rechtssicherheit“ freut sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „In der Vergangenheit hat die ARGE unter Verweis auf die Mitträgerschaft durch die Stadt Bochum eine Weisungsbefugnis verneint.“ Immer wieder hätte erst die Grundsatzsachbearbeitung des Sozialamtes oder gar das Rechtsamt um eine Entscheidung angefragt werden müssen – in der Regel zu Lasten der Betroffenen. So bei der Vorschrift, daß sogenannte Aufstocker (Zu-wenig-Verdienende) von ihrem Einkommen eine Pauschale i.H.v. 30 Euro monatlich für kleine häusliche Versicherungen einbehalten dürfen. "Dem wollte die ARGE nicht folgen, bis das Bundessozialgericht kürzlich entsprechend entschied", so Hermann.

„Wir hoffen, dass es nun in vielen Fällen gar nicht erst zu Widerspruch und Klage kommen muss,“ ist Norbert Hermann erleichtert. Bei dem zu befürchtenden Anstieg der Arbeitslosenzahl ist ohnehin eine zunehmende Entrechtung der Betroffenen zu befürchten. „Wir wiederholen deshalb unsere Forderung, die Beratungsstelle in der Brückstr. auf sechs Fachkräfte aufzustocken“. (27.04.2009)

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