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Hartz IV: Arge-Chef als Hobby-Staatsanwalt?

Bochumer ARGE-Chef als Hobby-Staatsanwalt?

Starker Tobak ist aus dem Munde des Bochumer ARGE-Chefs Torsten Withake zu vernehmen: in der Sonntagsbeilage der NEUEN RUHR-ZEITUNG vom 22. März 2009 wird er wie folgt zitiert: wenn eine freiberufliche Künstlerin „Einnahmen fest eingeplant habe, sie aber nicht vorab angebe“, begehe sie „Betrug“. Das entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Nachweis des tatsächlichen Einkommens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes. „Es ist eine Ungeheuerlichkeit, diese Leute zu kriminalisieren!“ empört sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Wir verlangen eine umgehende öffentliche Entschuldigung“.

Da das Einkommen von Selbständigen mit großen Schwankungen und Unsicherheiten verbunden ist, raten wir ebenso wie Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, das zu erwartende Einkommen zunächst mit Null anzugeben und nachträglich entsprechend den tatsächlichen Einnahmen abzurechnen, wie das Gesetz es verlangt.

„Allerdings erfahren wir in der letzten Zeit vermehrt, dass die ARGE kleinen Selbständigen, die von Ihrer Kunst oder ihrem Handwerk nicht existieren können und auf Hartz IVO angewiesen sind, Steine in den Weg legt, die ihre Existenz bedrohen können“ meint Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Sogar die medizinische Berufsunfall- und Infektionsschutzversicherung als Er­satz für die Berufsgenossenschaft erkennen sie nicht an“ empört sich Norbert Hermann. Es sei schwierig, einen vernünftigen Umgang einzufordern, denn schließlich verfügen Verwaltungsmitarbeitende selten über betriebs­wirtschaftliche Kenntnisse, ganz zu schweigen von Einblicken in die fachspezifischen Erfordernisse. (Unabhängige Sozialberatung Bochum, 23.03.2009)



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