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Hartz-IV: ALG II Bezug und Praktikum

Ratgeber Praktikum: Was tun, wenn man ein Praktikum begonnen hat. Bleibt der Arbeitslosengeld II Bezug bestehen?

Was tun, wenn man ein Praktikum begonnen hat. Bleibt der ALG II Bezug bestehen? Durch ein Praktikum steht man der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung und hat damit keinen ALG II Anspruch mehr. Ausnahme sind kurzzeitige Praktika, die der Eignungsfeststellung für einen Job dienen. Diese werden vom Leistungsträger (ARGE) für bis zu 2 Wochen anerkannt, in begründeten Einzelfällen auch länger. Grundlage ist ein dafür vorher zwischen Leistungsträger und Arbeitgeber über das Praktikum zu schließender Maßnahmevertrag, womit der Arbeitslose in dieser Zeit sowohl über den Leistungsträger gegen Arbeitsunfälle versichert ist, als auch sein ALG II weiter erhält. Ebenfalls werden ihm vom Leistungsträger seine Fahrkosten und erforderliche Arbeitsbekleidung bezahlt, sofern diese Kosten nicht vom Arbeitgeber getragen bzw. erstattet werden.

Ein solches Praktikum ist dann nichts anderes als eine Eingliederungsmaßnahme zur Eignungsfeststellung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III.

Macht man ein vom Leistungsträger nicht genehmigtes Praktikum, macht man sich strafbar! Ob es sich dabei um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt, ist unrelevant. Zudem ist ein unbezahltes Praktikum, welches - insbesondere aufgrund seiner Dauer - nicht mehr der Eignungsfeststellung, oder dem Erwerb neuer Fähigkeiten unter Anleitung einer Fachkraft, sondern nur dem Zweck einer kostenfreien Arbeitskraft dient, absolut sittenwidrig (sog. Scheinpraktikum).

Wenn es allein darum geht, für den Arbeitgeber - ohne Unterschied zum normalen Arbeitnehmer - eine Arbeitsleistung zu erbringen und der Praktikant dazu, so wie jeder andere Arbeitnehmer im Betrieb, "weisungsgebunden in den Betrieb eingebunden" ist, handelt es sich um ein sog. Scheinpraktikum. Dann hat der "Praktikant" einen Rechtsanspruch auf die betriebsübliche Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, da es nicht darauf ankommt, wie das Rechtsverhältnis bezeichnet wird, sondern darum, wie es tatsächlich in der Praxis ausgestaltet ist. (aus unserem Hartz IV Forum, 23.09.2009)

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