Hartz IV: Abzocke Service Nummern der Argen

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Der Petitionsausschuss NRW billigt Abzocke durch Hartz IV Behörden.

Seit ihrer Gründung, hat die Hartz IV-Behörde "ARGE Rhein-Kreis Neuss" sogenannte Service-nummern eingerichtet, die für den Anrufer mit 3,9 Cent pro Minute zu Buche schlagen. Mit einem Schreiben vom 12 November 2009 reichte die damalige Ortsgruppe Beschwerde beim Landrat ein. Die Beschwerde wurde mit einem Schreiben im Dezember 2009 vom Landrat des Rhein-Kreises Neuss zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass Zitat: "Die Installation einer Rufnummer, die unter der großen Anzahl von Telefonanbietern mit ihren vielfältigen und ständig wechselnden Tarifstrukturen jedem Kunden den für ihn günstisten Tarif anbietet, ist der ARGE nicht möglich."

Das Soziale Bündnis Jüchen konnte nachweisen, dass jeder Anschluss, der die ARGE mit einer kostenpflichtigen "Service-nummer" belegt hat, mit der günstigeren Festnetznummer zu erreichen ist. Festzuhalten ist, dass sich der Landrat in seiner Ablehnung auf technische Fragen bezieht, die so eindeutig nicht den Gegebenheiten entsprechen. Das SBJ e.V. schaltete daraufhin am 22 Juni 10 den Petitionsausschuss des Landtages NRW ein. Mit Schreiben vom 11 Oktober 10 teilt nun der Ausschuss mit, dass die Vorgehensweise der ARGE Rhein-Kreis Neuss nicht zu beanstanden sei. Begründete wird dies damit, dass (Zitat):" Ziel dieser Rufnummern ist ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen zu vermitteln. Weitere Ziele sind die Wiedererkennung der Rufnummern sowie eine klare Abgrenzung zum zuständigen Leistungsbereich des Versicherungszweiges Arbeitslosengeld I der Agentur für Arbeit Mönchengladbach."

Folglich begründet der Petitionsausschuss diese Service-nummern nicht mit "technischen" Bedingungen, sondern plötzlich ist ein "einheitliches Erscheinungsbild" und die "Abgrenzung zur Agentur für Arbeit" maßgebend. Stellt sich zwangsläufig die Frage, ob ein Hilfebedürftiger grundsätzlich nicht in der Lage ist die ARGE von der Agentur für Arbeit zu unterscheiden. Des Weiteren ist der Petitionsausschuss der Überzeugung, dass (Zitat):" Die Kosten für einen Anruf über eine solche Rufnummer aus dem Festnetz liegen mit 3,9 Cent pro Minute im unteren Preissegment. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz auf eine 0180-Rufnummer sind die Kosten ab dem 1 März 2010 auf einen Höchstbetrag von 42 Cent pro Minute beschränkt." Soll wohl heißen, dass ein Hilfebedürftiger, der eventuell nicht über einen Festnetzanschluss verfügt, dies durchaus bezahlen kann. Fraglich ist, da kein sogenanntes "Callcenter" zwischengeschaltet ist, was mit diesen Einnahmen geschieht. Die Ersatznummern (Festnetznummern) liegen dem SBJ vor und können dort unter info@sbj-ev.de oder 02165-37 67 70 erfragt werden. (PM, Soziales Bündnis Jüchen e.V., 13.10.2010)

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