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Hartz IV: 8 Euro mehr und GEZ Erleichterung

Anhörung im Bundestag zu Hartz IV Sanktionen

Hartz IV: 8 Euro ALG II mehr und Erleichterung für GEZ-Befreiung

Ab Juli 2009 tritt eine Vereinbarung in Kraft, nach der es ausreicht, der Gebühreneinzugszentrale eine automatisch von der ARGE übersandte besondere Bescheinigung einzureichen. Bei Vorlage dann wiederum der GEZ-Befreiung erhalten BürgerInnen mit vermindertem Einkommen (ebenso wie bei einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent) bei der Telekom (aber auch bei anderen Anbietern) eine Vergünstigung in Höhe von etwa 7 Euro monatlich.

Ab dem 1. Juli werden auch die Hartz IV-Leistungen entsprechend der allgemeine Rentenerhöhung um 2,41 % monatlich erhöht. Laut Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit sollen die neuen Bescheide sollen in Kürze versandt werden, damit auch die Bescheinigungen für die GEZ.

"Das Gerenne der Harz IV-Abhängigen für die Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren hat jetzt endlich ein Ende. Bislang mussten sie Originale oder beglaubigte Kopien der Bescheide einsenden", freut sich Norbert Hermann von der „Unabhängige Sozialberatung“.
Inzwischen funktioniert auch die Telefonanlage der Sozialberatung wieder, die längere Zeit gestört war: Tel. 5 47 29 57. Hier erfolgt auch eine Ansage aller weiteren bochumer Beratungsstellen für Erwerbslose. (i. A. Norbert Hermann, Unabhängige Sozialberatung Bochum, 17.06.2009)


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